Aufgaben des BÖP

  • Schutz des Ansehens des Psychologenberufs durch Kontrolle der Einhaltung der Berufsverpflichtungen.
  • Beratung und Unterstützung in berufsrechtlichen und berufspolitischen Angelegenheiten
  • Vertretung der berufsständischen Interessen durch fünf Sitze im Psychologenbeirat im Bundesministerium für Gesundheit
  • Information über Angebot und Nachfrage an psychologischen Praktikanten- und Arbeitsstellen
  • Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen über Fachsektionen und Landesgruppen
  • Berufsbezogene Ausbildung in mehrjährigen Ausbildungslehrgängen
  • Regelmäßige Weiterbildungsveranstaltungen in Seminaren, Trainings und Workshops im Sinne des Psychologengesetzes (§ 13 Abs.1)
  • Fachtagungen und Symposien zu Fragen der Berufspraxis

Ziele des BÖP

  • Quantitative und qualitative Verbesserung der Studiensituation für angehende PsychologInnen
  • Erweiterung des Psychologengesetzes auf alle Berufsfelder der Psychologie
  • Erweiterung der bestehenden Einrichtungen für psychologische Diagnostik und Behandlung
  • Transparenz psychologischer Unterstützungsmöglichkeiten durch Errichtung zentraler Auskunftsstellen und breit angelegte Information der Öffentlichkeit
  • Verstärkter Einsatz von PsychologInnen in allen Planungsgremien für die psychosoziale Versorgung, den Umweltschutz und den Städtebau
  • Umfassende Berücksichtigung psychologischer Erkenntnisse bei Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur Humanisierung der Arbeitswelt
  • Schaffung von psychologischen Diensten in allen Krankenhäusern und Ambulanzen
  • Bezahlung von psychologischer Behandlung durch die Krankenkassen