- Schutz des Ansehens des Psychologenberufs durch Kontrolle der Einhaltung der Berufsverpflichtungen.
- Beratung und Unterstützung in berufsrechtlichen und berufspolitischen Angelegenheiten
- Vertretung der berufsständischen Interessen durch fünf Sitze im Psychologenbeirat im Bundesministerium für Gesundheit
- Information über Angebot und Nachfrage an psychologischen Praktikanten- und Arbeitsstellen
- Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen über Fachsektionen und Landesgruppen
- Berufsbezogene Ausbildung in mehrjährigen Ausbildungslehrgängen
- Regelmäßige Weiterbildungsveranstaltungen in Seminaren, Trainings und Workshops im Sinne des Psychologengesetzes (§ 13 Abs.1)
- Fachtagungen und Symposien zu Fragen der Berufspraxis
- Quantitative und qualitative Verbesserung der Studiensituation für angehende PsychologInnen
- Erweiterung des Psychologengesetzes auf alle Berufsfelder der Psychologie
- Erweiterung der bestehenden Einrichtungen für psychologische Diagnostik und Behandlung
- Transparenz psychologischer Unterstützungsmöglichkeiten durch Errichtung zentraler Auskunftsstellen und breit angelegte Information der Öffentlichkeit
- Verstärkter Einsatz von PsychologInnen in allen Planungsgremien für die psychosoziale Versorgung, den Umweltschutz und den Städtebau
- Umfassende Berücksichtigung psychologischer Erkenntnisse bei Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur Humanisierung der Arbeitswelt
- Schaffung von psychologischen Diensten in allen Krankenhäusern und Ambulanzen
- Bezahlung von psychologischer Behandlung durch die Krankenkassen