Mitglied werden
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im BÖP:
- Abgeschlossenes Diplomstudium Psychologie (ordentliches Mitglied)
- Außerordentliche Mitglieder: Die außerordentliche Mitgliedschaft können physische Personen erwerben, die zwar nicht die Vorausetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, hinsichtlich akademischer Ausbildung und beruflicher psychologischer Erfahrung jedoch über einen Wissensstand aus dem Bereich der Psychologie verfügen, welcher demjenigen eines ordentlichen Mitgliedes entspricht und die bereit sind, an der Erreichung der Vereinszwecke mitzuarbeiten bzw. dieselben zu fördern.
- StudentInnen der Psychologie ab dem 3. Semester bzw. StudentInnen des Baccalaureatsstudiums der Psychologie (assoziiertes Mitglied)
So werden Sie Mitglied beim BÖP:
Wenn Sie Mitglied im BÖP werden wollen, laden Sie bitte das entsprechende Beitrittsformular herunter und senden Sie es ausgefüllt per Post oder eingescannt als Pdf.-File (mit Original-Unterschrift) inkl. aller notwendigen Unterlagen (siehe Rückseite Beitrittsformular) an den BÖP.
Mitgliedsbeiträge
- Ordentliche Mitglieder: € 260,-
- Studierende: € 39,-
Reduzierung Mitgliedsbeitrag 2012
Kriterien für die Reduzierung (ab Oktober 2011)
Im Folgenden möchten wir Sie über die Arten, Fälligkeiten und Einzahlungsbedingungen für Mitgliedsbeiträge im Berufsverband Österreichischer PsychologInnen informieren. Im Sinne einer raschen und unbürokratischen Beitragsverwaltung, bitten wir Sie, diese Richtlinien einzuhalten.
Der Mitgliedsbeitrag für ein volles Kalenderjahr für Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder beträgt dzt. € 260. Die Vorschreibung wird jeweils im Dezember des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr via Download zur Verfügung gestellt.
Der Jahresmitgliedsbeitrag für Studentenmitglieder (assoziierte Mitglieder) beträgt derzeit € 39, wird aber nur bei Vorlage einer aktuellen Inskriptionsbestätigung für Psychologie gewährt.
Bei Neueintritten während des Jahres gilt der Mitgliedsbeitrag für die Restlaufzeit des Beitrittsjahres und wird aliquotiert, wobei das Eintrittsquartal kostenfrei ist.
Die Einzahlungsfrist laut Statuten des Vereins ist der 30.3., bei Eintritten während des Jahres ist der Beitrag binnen 2 Wochen nach Zustellung des Aufnahmebriefes zu entrichten. Die 57. Ordentliche Generalversammlung vom 23.10.2009 beschließt, dass die Höhe der Mahngebühren für das Jahr 2010 mit insgesamt maximal € 10 festgesetzt wird.
Bei ermäßigten Beiträgen erfolgt die Bezahlung einmalig (keine Ratenzahlung) und ist binnen 2 Wochen nach Zustellung der Ermäßigungsgenehmigung zu bezahlen.
