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Forensische Psychologie/Rechtspsychologie

Der Begriff "forensisch" leitet sich vom lateinischen Forum (Marktplatz, Gerichtsstätte, auf das Forum bezogen, gerichtlich) ab. Die Forensische Psychologie ("gerichtliche Psychologie") stellt einen Teilbereich der Angewandten Psychologie dar. Sie lässt sich begrifflich nicht klar von der so genannten Rechtspsychologie und der Kriminalpsychologie trennen. Wichtige Aufgaben sind:

1. Gutachterliche Tätigkeiten

- Außerstreit-Verfahren:  Gutachten in Pflegschaftsverfahren zu Kindeswohlgefährdung, Obsorge und Besuchsregelung

- Strafrecht: Begutachtung von Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und   psychologisch-diagnostische Beurteilung der Schuldfähigkeit von Personen.

2. Strafvollzug

Behandlung und Rehabilitation von Straftätern, Entlassungsprognosen von Häftlingen, Betreuung von Opfern, Tätern, Angehörigen.

3. Forschung

- Untersuchung der Ursachen/Motive, die zu kriminellem Verhalten führen: Hier stellen vor allem Kriminalprognostik und die Modifikation kriminellen Verhaltens, die psychosozialen und psychopathologischen Bedingungen kriminellen Handelns einen Schwerpunkt dar.

- Untersuchung von psychologischen Fragen, die sich aus familienrechtlichen Problemen ergeben.