Sektion
Verkehrspsychologie


 

 


Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems


Allgemeines

Im Juli 2005 wurde in Österreich das Vormerkssystem eingeführt. Hochrisikolenker sollen somit erfasst und das gefährdende Verhalten korrigiert werden. 13 risikobehaftete und unfallträchtige Delikte werden dabei vorgemerkt und zwei Jahre lang evident gehalten. Auf folgende Weise wird dabei vorgegangen:

  1. Übertretung: Vormerkung
  2. Übertretung: Maßnahme (z.B. Nachschulung, Perfektionsfahrt)
  3. Übertretung: Führerscheinentzug von drei Monaten

zu den 13 Delikten zählen:

  1. Übertretung der 0,1 ‰ BAK Grenze bei C-Lenkern
  2. Übertretung der 0,1 ‰ BAK Grenze bei D-Lenkern
  3. Behinderung am Schutzweg (bei Gefährdung)
  4. Nichtbeachten des Zeichens "Halt" (bei Gefährdung)
  5. Nichtbeachten des Rotlichts (bei Gefährdung)
  6. Befahren des Pannenstreifens (bei Behinderung eines Einsatzfahrzeuges)
  7. Missachtung des Fahrverbots für KFZ mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen
  8. Übertretung der Verkehrsordnung bzgl. Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
  9. Übertretung beim Überqueren der Eisenbahnkreuzung
  10. Lenken eines FZ, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
  11. Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
  12. Übertretung der 0,5 ‰ BAK Grenze
  13. Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden

Eine Nachschulung als Maßnahme wird bei Alkoholdelikten, bei unzureichendem Sicherheitsabstand und Befahren des Pannenstreifens angeordnet (vgl. FSG-NV § 4a).

Durchführung (gem. § 4a FSG-NV)

Die Nachschulung darf nur in einer vom BMVIT anerkannten Nachschulungsstelle (vgl. § 6 FSG-NV) und von KursleiterInnen gem. § 7 FSG-NV durchgeführt werden.

Die Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems hat in Gruppen zu mindestens drei und höchstens elf TeilnehmerInnen abgehalten zu werden. Die Dauer eines Kurses umfasst mind. acht und höchstens 40 Tage, in welchen sechs Einheiten abzuhalten sind.

Die Kosten der Nachschulung sind gesetzlichen fixiert (vgl. § 11 FSG-NV) und betragen:
zwischen € 33,- und € 37,- pro Kurseinheit