Sektion
Verkehrspsychologie


 

 


Verkehrspsychologische Untersuchung


Allgemeines

Die verkehrspsychologische Untersuchung dient der Abklärung einer Reihe von Mindestanforderungen an LenkerInnen, um die aktive Teilnahme am Straßenverkehr mit größtmöglicher Sicherheit und Flüssigkeit zu ermöglichen.

Eine verkehrspsychologische Stellungnahme haben jene Personen beizubringen, die entweder eine Übertretung gem. § 14 FSG-GV (Alkohol-, Suchtmittel- oder Arzneimittelabhängigkeit oder Lenken eines KFZ mit 1,6 ‰ BAK oder mehr oder in Sucht- oder Arzneimittel beeinträchtigten Zustand) begangen haben oder bei welchen aufgrund der amtsärztlichen Untersuchung Zweifel an den verkehrspsychologischen Voraussetzungen zum Lenken eines KFZ bestehen (Zweifel an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und/oder Zweifel an der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung).

Durchführung

Besagte Untersuchung darf nur in einer vom BMVIT anerkannten verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle (vgl. § 19 FSG-GV) und von VerkehrspsychologInnen gem. § 20 FSG-GV (bzw. unter seiner Verantwortung und in seinem Beisein, von einer (einem) in Ausbildung befindlichen VerkehrspsychologIn) durchgeführt werden.

Die Dauer der Untersuchung beträgt zwischen 2 ½ und 3 ½ Stunden und es sind keinerlei Vorerfahrungen mit dem Computer nötig.

Untersucht werden zur Erhebung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit:

  • Beobachtungsfähigkeit und Überblicksgewinnung
  • Reaktionsverhalten
  • Konzentrationsvermögen
  • Sensomotorik
  • Intelligenz und Erinnerungsvermögen

und zur Erhebung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung:

  • Soziales Verantwortungsbewusstsein
  • Selbstkontrolle
  • Psychische Stabilität
  • Risikobereitschaft in Verkehrssituationen
  • Tendenz zu aggressiver Interaktion im Straßenverkehr
  • Persönliche Situation im Zusammenhang mit der Fragestellung

Die Untersuchung erfolgt zum Teil durch die Vorgabe computergestützter Testverfahren und zum anderen Teil durch ein ausführliches Explorationsgespräch.

Die Kosten der verkehrspsychologischen Untersuchung sind gesetzlich fixiert (vgl. § 23 FSG-GV) und betragen:

Gesamte verkehrspsychologische Untersuchung: € 363,-
Kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit: € 181,-
Bereitschaft zur Verkehrsanpassung: € 218,- (?)
Screening bei Bewerbern um die FS-Klasse D: € 130,-

Die Untersuchungsstelle ist gem. § 18 (5) FSG-GV verpflichtet, das Original der verkehrspsychologischen Stellungnahme umgehend an die für den Klienten zuständige Behörde zu übermitteln.