Allgemeines
Die verkehrspsychologische Untersuchung dient der Abklärung einer Reihe von
Mindestanforderungen an LenkerInnen, um die aktive Teilnahme
am Straßenverkehr mit größtmöglicher Sicherheit und Flüssigkeit zu ermöglichen.
Eine verkehrspsychologische Stellungnahme haben jene Personen beizubringen,
die entweder eine Übertretung gem. § 14 FSG-GV (Alkohol-, Suchtmittel- oder
Arzneimittelabhängigkeit oder Lenken eines KFZ mit 1,6 ‰ BAK oder mehr oder in
Sucht- oder Arzneimittel beeinträchtigten Zustand) begangen haben oder bei welchen
aufgrund der amtsärztlichen Untersuchung Zweifel an den verkehrspsychologischen Voraussetzungen
zum Lenken eines KFZ bestehen (Zweifel an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit
und/oder Zweifel an der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung).
Durchführung
Besagte Untersuchung darf nur in einer vom BMVIT anerkannten verkehrspsychologischen
Untersuchungsstelle (vgl. § 19 FSG-GV) und von VerkehrspsychologInnen
gem. § 20 FSG-GV (bzw. unter seiner Verantwortung und in seinem Beisein, von einer (einem) in Ausbildung
befindlichen VerkehrspsychologIn) durchgeführt werden.
Die Dauer der Untersuchung beträgt zwischen 2 ½ und 3 ½ Stunden und es
sind keinerlei Vorerfahrungen mit dem Computer nötig.
Untersucht werden zur Erhebung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit:
- Beobachtungsfähigkeit und Überblicksgewinnung
- Reaktionsverhalten
- Konzentrationsvermögen
- Sensomotorik
- Intelligenz und Erinnerungsvermögen
und zur Erhebung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung:
- Soziales Verantwortungsbewusstsein
- Selbstkontrolle
- Psychische Stabilität
- Risikobereitschaft in Verkehrssituationen
- Tendenz zu aggressiver Interaktion im Straßenverkehr
- Persönliche Situation im Zusammenhang mit der Fragestellung
Die Untersuchung erfolgt zum Teil durch die Vorgabe computergestützter Testverfahren
und zum anderen Teil durch ein ausführliches Explorationsgespräch.
Die Kosten der verkehrspsychologischen Untersuchung sind gesetzlich fixiert
(vgl. § 23 FSG-GV) und betragen:
Gesamte verkehrspsychologische Untersuchung: € 363,-
Kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit: € 181,-
Bereitschaft zur Verkehrsanpassung: € 218,- (?)
Screening bei Bewerbern um die FS-Klasse D: € 130,-
Die Untersuchungsstelle ist gem. § 18 (5) FSG-GV verpflichtet, das Original der
verkehrspsychologischen Stellungnahme umgehend an die für den Klienten zuständige
Behörde zu übermitteln.