Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Spezialisierungen

Seit dem Psychologengesetz 2013 besteht die Möglichkeit sich bis zu maximal vier Spezialisierungen in die Berufsliste beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eintragen zu lassen. Dafür müssen nach Erlangung der Berufsberechtigung psychologisch wissenschaftlich begründete Kenntnisse sowie Fertigkeiten (Theorie & Praxis) nachgewiesen werden.

Allgemeine Voraussetzungen

Um sich eine Spezialisierung in die Berufsliste eintragen zu lassen, müssen zumindest 120 Einheiten theoretisches Weiterbildungscurriculum sowie eine mehrjährige berufliche schwerpunktspezifische Tätigkeit nachgewiesen werden (§ 20 Abs 5 und § 29 Abs 5 Psychologengesetz 2013). Es muss ein breites Spektrum an Störungsbildern, einschlägiger Diagnostik und Handlungskompetenz (Interventions-, Behandlungs-, und Beratungskompetenzen) im Spezialisierungsbereich abgedeckt werden.

Welche Spezialisierungen gibt es?

Derzeit kann man sich folgende Spezialisierungen eintragen lassen:

Im Bereich Klinische Psychologie

  • Gerontopsychologie
  • Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie
  • Klinische Neuropsychologie
  • Notfallpsychologie
  • Schmerzpsychologie

Im Bereich Gesundheitspsychologie

  • Gerontopsychologie
  • Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie

​ Wie darf ich mich mit einer Spezialisierung nennen?​

Die Spezialisierung darf in Klammern an die Berufsbezeichnung angefügt werden. Dies jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Spezialisierung in die Berufsliste beim Bundesministerium. Die personalisierte Bezeichnung z.B.: als „NotfallpsychologIn“ oder „FamilienpsycholoIn“ ist unzulässig.

Sie können die Spezialisierung wie folgt ergänzend zur Berufsbezeichnung führen, z.B.:

Mag.a Maximilia Musterfrau
Klinische Psychologin (Kinder-, Jugend und Familienpsychologie)

oder

Mag. Max Mustermann
Gesundheitspsychologe (Gerontopsychologie)

Eintragung der Spezialisierung in die Berufsliste

Zuständig für die Eintragung der Spezialisierung ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Der BÖP bietet Ihnen als Serviceleistung (für Mitglieder kostenlos) die Möglichkeit einer Zertifizierung an. Das BÖP-Zertifikat kann als Nachweis für die Eintragung einer Spezialisierung in die Berufsliste herangezogen werden. Derzeit bietet der BÖP die Zertifizierung für Gerontopsychologie, Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie sowie Notfallpsychologie an.
Weitere Informationen zu den BÖP-Zertifikaten finden Sie hier: https://www.boep.or.at/service/zertifizierung

Genaues zu den Spezialisierungen

Der BÖP hat für Sie die wesentlichen Informationen zu den jeweiligen Spezialisierungen zusammengefasst.

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Weitere Informationen zur Spezialisierung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: SPEZIALISIERUNGEN - Informationen zur Eintragung in die Berufslisten der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie (Stand 01/2021)