Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Informationen

Verkehrspsychologische Untersuchung

Allgemeines

Die verkehrspsychologische Untersuchung dient der Abklärung einer Reihe von Mindestanforderungen an LenkerInnen, um die aktive Teilnahme am Straßenverkehr mit größtmöglicher Sicherheit und Flüssigkeit zu ermöglichen.

Eine verkehrspsychologische Stellungnahme haben jene Personen beizubringen, die entweder eine Übertretung gem. § 14 FSG-GV (Alkohol-, Suchtmittel- oder Arzneimittelabhängigkeit oder Lenken eines KFZ mit 1,6 Promille BAK oder mehr oder in Sucht- oder Arzneimittel beeinträchtigten Zustand) begangen haben oder bei welchen aufgrund der amtsärztlichen Untersuchung Zweifel an den verkehrspsychologischen Voraussetzungen zum Lenken eines KFZ bestehen (Zweifel an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und/oder Zweifel an der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung).

Durchführung

Besagte Untersuchung darf nur in einer vom BMVIT anerkannten verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle (vgl. § 19 FSG-GV) und von VerkehrspsychologInnen gem. § 20 FSG-GV (bzw. unter seiner Verantwortung und in seinem Beisein, von einer (einem) in Ausbildung befindlichen VerkehrspsychologIn) durchgeführt werden.

Die Dauer der Untersuchung beträgt zwischen 2 und 3 Stunden und es sind keinerlei Vorerfahrungen mit dem Computer nötig.

Untersucht werden zur Erhebung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit:

  • Beobachtungsfähigkeit und Überblicksgewinnung
  • Reaktionsverhalten
  • Konzentrationsvermögen
  • Sensomotorik
  • Intelligenz und Erinnerungsvermögen

und zur Erhebung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung:

  • Soziales Verantwortungsbewusstsein
  • Selbstkontrolle
  • Psychische Stabilität
  • Risikobereitschaft in Verkehrssituationen
  • Tendenz zu aggressiver Interaktion im Straßenverkehr
  • Persönliche Situation im Zusammenhang mit der Fragestellung

Die Untersuchung erfolgt zum Teil durch die Vorgabe computergestützter Testverfahren und zum anderen Teil durch ein ausführliches Explorationsgespräch.

Die Kosten der verkehrspsychologischen Untersuchung sind gesetzlich fixiert (vgl. § 23 FSG-GV) und betragen:

Gesamte verkehrspsychologische Untersuchung: € 363,-
Kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit: € 181,-
Bereitschaft zur Verkehrsanpassung: € 218,-
Screening bei Bewerbern um die FS-Klasse D: € 130,-

Die Untersuchungsstelle ist gem. § 18 (5) FSG-GV verpflichtet, das Original der verkehrspsychologischen Stellungnahme umgehend an die für den Klienten zuständige Behörde zu übermitteln.

Nachschulung

Allgemeines

Eine Nachschulung wird von der Behörde angeordnet, wenn ein(e) LenkerIn in einem alkoholisiertem (1,2 Promille BAK und darüber oder bei wiederholtem Führerscheinentzug ab 0,8 Promille BAK) oder drogenbeeinträchtigten Zustand ein KFZ lenkt oder als BesitzerIn eines Probeführerscheines einen schweren Verstoß gegen die StVO begeht.
Durch Absolvierung der Nachschulung soll der (die) TeilnehmerIn sich mit seinem Fehlverhalten auseinandersetzen können, einen angemessene Problem- und Gefahrenbewusstsein entwickeln und individuell geeignete Strategien zur künftigen Vermeidung erneuten Fehlverhaltens erarbeiten.

Durchführung (gem. § 5 FSG-NV)

Die Nachschulung darf nur in einer vom BMVIT anerkannten Nachschulungsstelle (vgl. § 6 FSG-NV) und von KursleiterInnen gem. § 7 FSG-NV durchgeführt werden.

Die Nachschulung hat in Gruppen zu mindestens sechs und höchstens elf TeilnehmerInnen abgehalten zu werden. Die Dauer eines Kurses umfasst mind. 22 und höchstens 40 Tage, in welchen zwischen 12 und 18 Einheiten abzuhalten sind.

Die Kosten der Nachschulung sind gesetzlich fixiert (vgl. § 11 FSG-NV) und betragen:
zwischen € 33,- und € 37,- pro Kurseinheit.

Verkehrspsychologisches Gruppengespräch

Allgemeines

Im Jänner 2003 trat die zweite Ausbildungsphase in Österreich in Kraft (Mehrphase) womit eine praxisorientiertere Ausbildung geschaffen wurde. Nach Führerscheinerwerb sind somit zwei Perfektionsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren. Im Rahmen des Fahrsicherheitstrainings findet das verkehrspsychologische Gruppengespräch statt. Dadurch soll eine Sensibilität gegenüber der erhöhten Unfallgefahr bei Jugendlichen, eine verbesserte Selbsteinschätzung und ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein geschaffen werden.

Durchführung

Das verkehrspsychologische Gruppengespräch ist in Gruppen von mind. sechs und höchstens 12 TeilnehmerInnen in zwei Einheiten von PsychologInnen durchzuführen, die entweder die Ausbildung zum(r) Kursleiterin oder VerkehrspsychologIn absolviert haben oder absolvieren (vgl. FSG-DV § 13c).

Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems

Allgemeines

Im Juli 2005 wurde in Österreich das Vormerkssystem eingeführt. Hochrisikolenker sollen somit erfasst und das gefährdende Verhalten korrigiert werden. 13 risikobehaftete und unfallträchtige Delikte werden dabei vorgemerkt und zwei Jahre lang evident gehalten. Auf folgende Weise wird dabei vorgegangen:

  1. Übertretung: Vormerkung
  2. Übertretung: Maßnahme (z.B. Nachschulung, Perfektionsfahrt)
  3. Übertretung: Führerscheinentzug von drei Monaten

zu den 13 Delikten zählen:

  1. Übertretung der 0,1 Promille BAK Grenze bei C-Lenkern
  2. Übertretung der 0,1 Promille BAK Grenze bei D-Lenkern
  3. Behinderung am Schutzweg (bei Geführdung)
  4. Nichtbeachten des Zeichens "Halt" (bei Gefährdung)
  5. Nichtbeachten des Rotlichts (bei Gefährdung)
  6. Befahren des Pannenstreifens (bei Behinderung eines Einsatzfahrzeuges)
  7. Missachtung des Fahrverbots für KFZ mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen
  8. Übertretung der Verkehrsordnung bzgl. Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
  9. Übertretung beim Überqueren der Eisenbahnkreuzung
  10. Lenken eines FZ, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
  11. Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
  12. Übertretung der 0,5 Promille BAK Grenze
  13. Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden

Eine Nachschulung als Maßnahme wird bei Alkoholdelikten, bei unzureichendem Sicherheitsabstand und Befahren des Pannenstreifens angeordnet (vgl. FSG-NV § 4a).

Durchführung (gem. § 4a FSG-NV)

Die Nachschulung darf nur in einer vom BMVIT anerkannten Nachschulungsstelle (vgl. § 6 FSG-NV) und von KursleiterInnen gem. § 7 FSG-NV durchgeführt werden.

Die Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems hat in Gruppen zu mindestens drei und höchstens elf TeilnehmerInnen abgehalten zu werden. Die Dauer eines Kurses umfasst mind. acht und höchstens 40 Tage, in welchen sechs Einheiten abzuhalten sind.

Die Kosten der Nachschulung sind gesetzlichen fixiert (vgl. § 11 FSG-NV) und betragen:
zwischen € 33,- und € 37,- pro Kurseinheit.

Road Safety Audit und Road Safety Inspection (RSA und RSI)

Diese beiden Maßnahmen wurden in den letzten Jahren als Ergänzung zu den umfangreichen Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) entwickelt. Diese Maßnahmen stellen umfassende und interdisziplinäre Beurteilungen von Verkehrseinrichtungen dar. Damit ist auch eine Einbeziehung psychologischer Aspekte explizit vorgesehen.

In Ergänzung zu den Expertisen anderer Professionen bringen Verkehrspsychologen insbesondere folgende Aspekte ein:

  1. Gesamtschau des Systems Mensch-Straße-Fahrzeug

  2. Wahrnehmung und Informationsaufnahme im Straßenverkehr

  3. die Wechselwirkung von Umfeld und Fahrverhalten

  4. die Verhalten steuernden Effekte des Straßenraumes

  5. Einflüsse auf die Sicherheits- und Risikowahrnehmung aller im Verkehrsraum Beteiligten

  6. Verhaltensaspekte aller VerkehrsteilnehmerInnen

  7. Analyse des Geschehens aus der Sicht der VerkehrsteilnehmerInnen

Mobilität im Alter

Mehr Ältere Menschen im Straßenverkehr

Wir ÖsterreicherInnen werden immer älter und dies in doppeltem Sinn. Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wird kontinuierlich steigen, aber auch unsere Lebenserwartung steigt kontinuierlich. Die Annahmen zur Lebenserwartung mussten in den letzen Jahrzehnten mehrmals nach oben korrigiert werden, zuletzt ist die berechnete durchschnittliche Lebenserwartung innerhalb von 10 Jahren um drei Jahre angehoben worden!

Klare Konsequenz: es wird mehr ältere Autofahrerinnen und Autofahrer geben. Auch das Bild der älteren VerkehrsteilnehmerInnen als unroutiniert und gefährlich kann nicht mehr aufrechterhalten werden. Ältere Menschen haben heute viel mehr Routine als in früheren Jahren und ältere Menschen sind in der Regel heute wesentlich gesünder und leistungsfähiger als noch vor wenigen Jahrzehnten. 90-Jährige und ältere AutofahrerInnen werden nicht die Ausnahme sein sondern werden einen großen Anteil der VerkehrsteilnehmerInnen ausmachen.

Wie sicher ist Autofahren im Alter?

Insgesamt finden wir in der Unfallstatistik einen Gipfel bei den jüngeren FahrerInnen, ältere Menschen weichen von den relativ sicheren mittelalterlichen Fahrerinnen und Fahren (noch) kaum ab. Dieses gute Bild entsteht dadurch, dass ältere Menschen tatsächlich weniger fahren und auch riskantere Verkehrsbedingungen vermeiden.
Es macht also Sinn, Zeiten mit hoher Verkehrsdichte zu vermeiden, bei ungünstigen Wetterbedingungen das Auto stehen zu lassen, Fahrten bei Dunkelheit und schlechter Sicht zu vermeiden, ein Auto mit Automatikgetriebe zu wählen.

Wie steht es um meine Fahrtauglichkeit?

Im Einzelfall kann es durchaus zu bedenklichen Einschränkungen der Fahrtauglichkeit kommen, ohne dass das der/die Betroffene selbst deutlich wahrnimmt. Für das sichere Lenken von Kraftfahrzeugen sind das Zusammenwirken vieler Sinnesfunktionen, eine hohe Entscheidungssicherheit und intakte motorische Funktionen nötig. Gibt es in einem der Bereiche eine deutliche Verschlechterung, so fällt das der/dem Einzelnen auch auf. Tückischer ist aber wenn (typischerweise) Veränderungen in vielen Bereichen langsam vor sich gehen.

Was an Einschränkungen für das Leben im Alltag unbedeutend ist, kann im Straßenverkehr große Gefahren nach sich ziehen. Das Tempo in dem Entscheidungen und Handlungen zu setzen sind, kann beim Lenken von Kraftfahrzeugen nur zum Teil durch eigene Voraussicht beeinflusst werden, die Fähigkeit zu raschem Handeln muss immer gegeben sein! Sie selbst sind verantwortlich, ihre Fahrtauglichkeit richtig einzuschätzen, nennenswerte gesundheitliche Änderungen müssen Sie selbst der Führerscheinbehörde anzeigen!

Überprüfung der eigenen Fahrtauglichkeit

Einige Dinge sollten Sie jedenfalls beachten: Überprüfung von Seh- und Hörfunktion durch Facharzt, Anzeichen von Unbehagen oder Überforderung beim Fahren (angehupt werden, Schrecksituationen etc.) ernst nehmen!

Bei Zweifeln, oder auch nur zur eigenen Orientierung empfehlen wir eine verkehrspsychologische Untersuchung, die Sie bei Mitgliedern des Berufsverbandes in qualifizierten Untersuchungsstellen privat machen können. Sie bekommen dort eine professionelle Einschätzung und allfällige Empfehlungen, was Sie beachten müssen.

Vielfalt der Mobilität im Alter

Autofahren ist eine Form der Fortbewegung unter vielen, andere Formen haben viele Qualitäten, die gepflegt werden sollten. Wir ÖsterreicherInnen bewegen uns zu wenig: gehen und Rad fahren im Alltag erhölt gesund und erleichtert das Treffen von Bekannten. Fahrgemeinschaften und öffentliche Verkehrsmittel schaffen Kontakte.
Wer sich im Alter vor Vereinsamung schätzen will, soll früh beginnen, seine Wege und sein Wohnen so zu organisieren, dass er/sie gut vernetzt ist, auch so, dass er/sie ohne Auto am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann!