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Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen: Wie Sie sich fortbilden müssen

05.02.2019 | Rechtliche Information

Das Psychologengesetz (§ 33) sieht für Klinische PsychologInnen und/oder GesundheitspsychologInnen eine Fortbildungspflicht vor. Diese umfasst regelmäßige Besuche von Fortbildungen über aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse der psychologischen sowie anderer berufsrelevanter Wissenschaften sowie die Inanspruchnahme von Supervision.

Die Fortbildungspflicht beginnt mit der Eintragung in die Liste der GesundheitspsychologInnen und/oder der Klinischen PsychologInnen. Das Psychologengesetz sieht den Besuch von Fortbildungen im Ausmaß von 150 Einheiten (1 Einheit entspricht 45 Minuten) innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren vor. Der Nachweis über die Fortbildungen ist nicht aktiv, sondern erst über Aufforderung des Bundesministeriums (BMASGK) einzubringen. Der Zeitraum der fünf Jahre berechnet sich rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem das BMASGK die Nachweise über die besuchten Fortbildungen verlangt. Empfohlen wird daher, dass im Durchschnitt 30 Einheiten pro Jahr absolviert werden.

Ausmaß der Fortbildungen

Zumindest 50 Einheiten sind als Berufsangehörige/-r der Klinischen Psychologie einem facheinschlägigen Themenbereich der Klinischen Psychologie sowie als Berufsangehörige/-r der Gesundheitspsychologie sind 50 Einheiten der Gesundheitspsychologie zu widmen. Der verbleibende Anteil an Fortbildungszeit kann in Themenbereichen absolviert werden, die für die fachspezifische Berufsausübung ebenso relevant sind.

Bei doppelt qualifizierten Berufsangehörigen im Bereich der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie sind insgesamt zumindest 150 Fortbildungseinheiten dann als ausreichend anzusehen, wenn jeweils 50 Einheiten an spezifischer Fortbildung für die jeweilige Berufsqualifikation erworben wurden.

Weitere Informationen zu der Fortbildungspflicht finden Sie in den „Richtlinien für Fortbildungen“ des BMASGK (Stand Oktober 2015): https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/
Medizin_und_Berufe/Berufe/Formulare_Informationen_und_Richtlinien_im_Bereich_der_Klinischen_Psychologie_und_Gesundheitspsychologie