Jetzt BÖP-Mitgliedsbeitrag und Kosten für Berufshaftplichtversicherung von der Steuer absetzen!
Sowohl angestellte, als auch PsychologInnen in freier Praxis können sowohl ihren BÖP-Mitgliedsbeitrag als auch die Kosten für ihre Berufshaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen.
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