Klinisch-psychologische Diagnostik
Klinisch-psychologische Diagnostik ist seit dem 28.11.1994 eine Leistung, die im Rahmen eines Gesamtvertrags*, der am 01.01.1995 in Kraft getreten ist, auf Krankenschein möglich ist. Das heißt, diese Leistung ist direkt mit den Krankenkassen zu verrechnen. KlientInnen benötigen für eine klinisch-psychologische Diagnostik eine Überweisung ihres Arztes bzw. ihrer Ärztin oder ihres Psychotherapeuten bzw. ihrer Psychotherapeutin.
Was ist klinisch-psychologische Diagnostik?
Bei der
klinisch-psychologischen Diagnostik geht es um die Erfassung
psychischer Eigenschaften des Menschen. In
jedem Lebensalter (Kindheit, Erwachsenalter und hohes Alter)
gibt es besondere Aspekte, auf die zu achten ist. Klinische
PsychologInnen sind SpezialistInnen sowohl im Erkennen von Problemen und Störungen des
menschlichen Erlebens und Verhaltens als auch im Entwickeln von
maßgeschneiderten Lösungen und Behandlungen.
Durch
die klinisch-psychologische Diagnostik, bei dem neben einem ausführlichen
Gespräch wissenschaftliche psychologische Testverfahren
zum Einsatz kommen, können Probleme in den Bereichen Konzentration,
Gedächtnis, Lernen und Denken festgestellt werden.
Beeinträchtigungen im psychischen Bereich wie Ängste, Depression
oder Belastungen aufgrund körperlicher Erkrankungen, einschneidender
Erlebnisse oder Lebenskrisen und vieles können rasch diagnostiziert
und in weiterer Folge auch behandelt werden
Folgende drei grundlegende Elemente kommen bei der klinisch-psychologischen Diagnostik immer zur Anwendung:
- Anamnese und Exploration
- Verhaltensbeobachtung
- Verwendung von psychologischen Tests (Persönlichkeitsfragebogen, Leistungstests, projektive Verfahren).
Eine
sorgfältige klinisch-psychologische Diagnostik ist eine wesentliche
Voraussetzung
für die erfolgreiche klinisch-psychologische Behandlung oder
Psychotherapie. Im Anschluss an die Diagnostik werden in einer
Befundbesprechung wichtige Informationen für die weitere
Vorgangsweise mitgeteilt. Im schriftlichen psychologischen Befund sind
die relevanten Informationen für eine effizientere ärztliche oder
psychologische oder psychotherapeutische Behandlung festgehalten.
Einsatzgebiete klinisch-psychologischer Diagnostik
Kinder und Jugendliche
Typische Fragestellungen im Kindesalter betreffen schulische Leistungsfähigkeit (Lernprobleme, Teilleistungsstörungen, Prüfungsängste, Konzentrationsschwierigkeiten usw.), Entwicklungsdiagnostik, Entwicklungskrisen (Trotzalter, Pubertät), psychosomatische Fragestellungen (z.B.: unklare Bauchschmerzen, Kopfschmerzen etc.) und Verhaltensauffälligkeiten (z.B.: aggressives Verhalten, gehemmtes Verhalten, Enuresis, Enkopresis, Depression, Ängste). Immer häufiger geht es um die Abklärung einer möglichen AD(H)S.
Erwachsene
Typische
Fragestellungen bei Erwachsenen umfassen den
gesamten Bereich der psychischen Erkrankungen (Depression, Ängste,
Zwänge, Schizophrenie etc.).
Bei
neurologischen Erkrankungen, die das Zentrale Nervensystem betreffen (Gehirnhautentzündung, Schädelhirntrauma, Schlaganfall u.ä.) bzw. nach Zuständen,
wo Sauerstoffmangel aufgetreten ist oder Vergiftungen stattgefunden
haben (z.B. Herzinfarkt, Kohlenmonoxidvergiftung, Drogenmissbrauch
u.ä.) kann es zu (subtilen) kognitiven Beeinträchtigungen kommen,
die die Alltagsaktivitäten beeinträchtigen. Eine diesbezügliche
Abklärung bildet die Grundlage weiterer Maßnahmen.
Hohes Erwachsenenalter
Im hohen Erwachsenalter steigt die Wahrscheinlichkeit, zu erkranken. Was für somatische Erkrankungen gilt, ist ebenso bei psychischen Erkrankungen zu beobachten. So steigen etwa die depressiven Erkrankungen im Alter deutlich an. Eine ganz besondere Gruppe stellen die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Demenz dar. Hier spielt die klinischpsychologische Diagnostik vor allem in der möglichst frühen Entdeckung eines geistigen Abbaus eine große Rolle, um entsprechend frühzeitig intervenieren zu können. Das bedeutet, dass eine umfassende (d.h. mit normierten Tests) neuropsychologische Untersuchung bei Demenzverdacht anzustreben ist.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme klinisch- psychologischer Diagnostik
Um klinisch-psychologische Diagnostik auf Kosten der Krankenkasse zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung oder die Ihres Psychotherapeuten bzw. Ihrer Psychotherapeutin. Diese erfolgt durch VertragsärztInnen Ihrer Krankenkasse (z.B. WGKK, NÖGKK etc) oder WahlärztInnen oder PsychotherapeutInnen. Die Ärztin/der Arzt/die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut muss in der Zuweisung eine Verdachtsdiagnose sowie eine präzise Fragestellung angeben. Seit 1. 4. 2009 ist keine chefärztliche Bewilligung mehr notwendig.
Wo kann ich klinisch-psychologische Diagnostik in Anspruch nehmen?
- VertragspsychologInnen
Diese
können als VertragspartnerInnen der Krankenkassen die
durchgeführte Diagnostik direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Für Sie
als PatientIn entstehen keine
Kosten oder zusätzlicher Aufwand.
Eine
Auflistung aller VertragspsychologInnen finden Sie auf der Website der Sozialversicherung unter Psychologenliste.
-
WahlpychologInnen
WahlpsychologInnen
haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet: Sie als
PatientIn müssen die Diagnostik zuerst selbst
bezahlen. Danach können Sie die
Honorarnoten zur Kostenerstattung
bei der Ihrer Krankenkasse einreichen. 80% des Betrags, den VertragspsychologInnen erhalten würden,
werden von der Krankenkasse übernommen werden (äquivalent zu dem
System bei niedergelassenen Ärzten).
Eine
Auflistung aller WahlpsychologInnen finden Sie auf der Website der Sozialversicherung unter Psychologenliste.
Kostenerstattung bei WahlpsychologInnen
Wenn Sie eine klinisch-psychologische Diagnostik bei WahlpsychologInnen in Anspruch genommen haben, bekommen Sie 80% des Betrags, den VertragspsychologInnen erhalten würden, von Ihrer Krankenkasse rückfundiert. Für
die Kostenerstattung benötigen Sie die Zuweisung sowie eine
detaillierte, saldierte Honorarnote mit folgenden Angaben:
- Art und Dauer der durchgeführten Tests (Intelligenz-, Persönlichkeits-, Leistungstests, etc.)
- Diagnose
- Stampiglie der/des Leistungserbringerin/s
- Behandlungsdatum
* Der Gesamtvertrag stellt die Kostenübernahme klinisch-psychologischer Diagnostik für VertragspsychologInnen bzw. WahlpsychologInnen fest. Er wurde abgeschlossen zwischen dem Hauptverband Österreichischer Sozialversicherungsträger und dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen.