Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Klinisch-psychologische Diagnostik

Klinisch-psychologische Diagnostik ist seit dem 28.11.1994 eine Leistung, die im Rahmen eines Gesamtvertrags*, der am 01.01.1995 in Kraft getreten ist, auf Krankenschein möglich ist. Das heißt, diese Leistung ist direkt mit den Krankenkassen zu verrechnen. KlientInnen benötigen für eine klinisch-psychologische Diagnostik eine Überweisung ihres Arztes bzw. ihrer Ärztin oder ihres Psychotherapeuten bzw. ihrer Psychotherapeutin.

Was ist klinisch-psychologische Diagnostik?

Bei der klinisch-psychologischen Diagnostik geht es um die Erfassung psychischer Eigenschaften des Menschen. In jedem Lebensalter (Kindheit, Erwachsenalter und hohes Alter) gibt es besondere Aspekte, auf die zu achten ist. Klinische PsychologInnen sind SpezialistInnen sowohl im Erkennen von Problemen und Störungen des menschlichen Erlebens und Verhaltens als auch im Entwickeln von maßgeschneiderten Lösungen und Behandlungen.

Durch die klinisch-psychologische Diagnostik, bei dem neben einem ausführlichen Gespräch wissenschaftliche psychologische Testverfahren zum Einsatz kommen, können Probleme in den Bereichen Konzentration, Gedächtnis, Lernen und Denken festgestellt werden. Beeinträchtigungen im psychischen Bereich wie Ängste, Depression oder Belastungen aufgrund körperlicher Erkrankungen, einschneidender Erlebnisse oder Lebenskrisen und vieles können rasch diagnostiziert und in weiterer Folge auch behandelt werden

Folgende drei grundlegende Elemente kommen bei der klinisch-psychologischen Diagnostik immer zur Anwendung:

  1. Anamnese und Exploration
  2. Verhaltensbeobachtung
  3. Verwendung von psychologischen Tests (Persönlichkeitsfragebogen, Leistungstests, projektive Verfahren).

Eine sorgfältige klinisch-psychologische Diagnostik ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche klinisch-psychologische Behandlung oder Psychotherapie. Im Anschluss an die Diagnostik werden in einer Befundbesprechung wichtige Informationen für die weitere Vorgangsweise mitgeteilt. Im schriftlichen psychologischen Befund sind die relevanten Informationen für eine effizientere ärztliche oder psychologische oder psychotherapeutische Behandlung festgehalten.

Einsatzgebiete klinisch-psychologischer Diagnostik

Kinder und Jugendliche

Typische Fragestellungen im Kindesalter betreffen schulische Leistungsfähigkeit (Lernprobleme, Teilleistungsstörungen, Prüfungsängste, Konzentrationsschwierigkeiten usw.), Entwicklungsdiagnostik, Entwicklungskrisen (Trotzalter, Pubertät), psychosomatische Fragestellungen (z.B.: unklare Bauchschmerzen, Kopfschmerzen etc.) und Verhaltensauffälligkeiten (z.B.: aggressives Verhalten, gehemmtes Verhalten, Enuresis, Enkopresis, Depression, Ängste). Immer häufiger geht es um die Abklärung einer möglichen AD(H)S.

Erwachsene

Typische Fragestellungen bei Erwachsenen umfassen den gesamten Bereich der psychischen Erkrankungen (Depression, Ängste, Zwänge, Schizophrenie etc.). Bei neurologischen Erkrankungen, die das Zentrale Nervensystem betreffen (Gehirnhautentzündung, Schädelhirntrauma, Schlaganfall u.ä.) bzw. nach Zuständen, wo Sauerstoffmangel aufgetreten ist oder Vergiftungen stattgefunden haben (z.B. Herzinfarkt, Kohlenmonoxidvergiftung, Drogenmissbrauch u.ä.) kann es zu (subtilen) kognitiven Beeinträchtigungen kommen, die die Alltagsaktivitäten beeinträchtigen. Eine diesbezügliche Abklärung bildet die Grundlage weiterer Maßnahmen.

Hohes Erwachsenenalter

Im hohen Erwachsenalter steigt die Wahrscheinlichkeit, zu erkranken. Was für somatische Erkrankungen gilt, ist ebenso bei psychischen Erkrankungen zu beobachten. So steigen etwa die depressiven Erkrankungen im Alter deutlich an. Eine ganz besondere Gruppe stellen die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Demenz dar. Hier spielt die klinischpsychologische Diagnostik vor allem in der möglichst frühen Entdeckung eines geistigen Abbaus eine große Rolle, um entsprechend frühzeitig intervenieren zu können. Das bedeutet, dass eine umfassende (d.h. mit normierten Tests) neuropsychologische Untersuchung bei Demenzverdacht anzustreben ist.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme klinisch- psychologischer Diagnostik

Um klinisch-psychologische Diagnostik auf Kosten der Krankenkasse zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung oder die Ihres Psychotherapeuten bzw. Ihrer Psychotherapeutin. Diese erfolgt durch VertragsärztInnen Ihrer Krankenkasse (z.B. WGKK, NÖGKK etc) oder WahlärztInnen oder PsychotherapeutInnen. Die Ärztin/der Arzt/die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut muss in der Zuweisung eine Verdachtsdiagnose sowie eine präzise Fragestellung angeben. Seit 1. 4. 2009 ist keine chefärztliche Bewilligung mehr notwendig.

Wo kann ich klinisch-psychologische Diagnostik in Anspruch nehmen?

  • VertragspsychologInnen

Diese können als VertragspartnerInnen der Krankenkassen die durchgeführte Diagnostik direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Für Sie als PatientIn entstehen keine Kosten oder zusätzlicher Aufwand.
Eine Auflistung aller VertragspsychologInnen finden Sie auf der Website der Sozialversicherung unter Psychologenliste.

  • WahlpychologInnen

WahlpsychologInnen haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet: Sie als PatientIn müssen die Diagnostik zuerst selbst bezahlen. Danach können Sie die Honorarnoten zur Kostenerstattung bei der Ihrer Krankenkasse einreichen. 80% des Betrags, den VertragspsychologInnen erhalten würden, werden von der Krankenkasse übernommen werden (äquivalent zu dem System bei niedergelassenen Ärzten).
Eine Auflistung aller WahlpsychologInnen finden Sie auf der Website der Sozialversicherung unter Psychologenliste.

Kostenerstattung bei WahlpsychologInnen

Wenn Sie eine klinisch-psychologische Diagnostik bei WahlpsychologInnen in Anspruch genommen haben, bekommen Sie 80% des Betrags, den VertragspsychologInnen erhalten würden, von Ihrer Krankenkasse rückfundiert. Für die Kostenerstattung benötigen Sie die Zuweisung sowie eine detaillierte, saldierte Honorarnote mit folgenden Angaben:

  • Art und Dauer der durchgeführten Tests (Intelligenz-, Persönlichkeits-, Leistungstests, etc.)
  • Diagnose
  • Stampiglie der/des Leistungserbringerin/s
  • Behandlungsdatum

* Der Gesamtvertrag stellt die Kostenübernahme klinisch-psychologischer Diagnostik für VertragspsychologInnen bzw. WahlpsychologInnen fest. Er wurde abgeschlossen zwischen dem Hauptverband Österreichischer Sozialversicherungsträger und dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen.