Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Beitragsordnung

Hier finden Sie alle Informationen betreffend unserer Beitragsarten, Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten.

Beitragsarten und Höhe

Es gibt folgende Beitragsarten:

  • Beitragsart für ordentliche und außerordentliche Mitglieder (voller Mitgliedsbeitrag): € 356,-
  • Beitragsart für studierende Mitglieder (BÖP-S) (assoziierte Mitglieder): € 57,-
  • Beitragsart für Ehrenmitglieder

Die Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeiträge zu entrichten. Erfolgt der Beitritt im Laufe eines Kalenderjahres, wird für das Beitrittsjahr nur ein anteiliger Beitrag vorgeschrieben, wobei das Eintrittsmonat kostenfrei ist. Hinsichtlich eines Beitritts im Laufe des Jahres gilt abweichend davon für studierende Mitglieder (BÖP-S) eine Sonderregelung.

Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung eines Mitgliedsbeitrags befreit.

Besondere Bestimmungen für studierende Mitglieder (BÖP-S)

Voraussetzung für die Beitragsart für Studierende (BÖP-S)

Bei Abschluss einer neuen Mitgliedschaft für Studierende (BÖP-S) kann direkt im Mitgliedsantrag die Beitragsart Studierende (BÖP-S) beantragt werden. Bei bestehender Mitgliedschaft als Studierender (BÖP-S) werden jährlich zunächst die Beiträge in voller Höhe vorgeschrieben. Die Beitragsart Studierende (BÖP-S) kann dann erst ab Erhalt der Vorschreibung – jährlich bis spätestens 31.1. – beantragt werden. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass die aktuelle Inskriptionsbestätigung im Mitgliedsbereich hochgeladen wird. Wird bei bestehender BÖP-S-Mitgliedschaft die aktuelle Inskriptionsbestätigung jährlich nicht fristgerecht bis spätestens 31.1. im Mitgliedsbereich hochgeladen, kann die Beitragsart Studierender (BÖP-S) NICHT gewährt werden. Es ist dann der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Erstmalige Mitgliedschaft für Studierende (BÖP-S)

Bei einem Neueintritt im BÖP im ersten Kalenderhalbjahr ist nur der halbe Mitgliedsbeitrag für Studierende (BÖP-S) zu entrichten. Bei einem Beitritt im zweiten Kalenderhalbjahr entfällt der Mitgliedsbeitrag für Studierende (BÖP-S) für das laufende Kalenderjahr gänzlich. Ab dem folgenden Kalenderjahr ist der volle Jahresbeitrag für Studierende (BÖP-S) zu bezahlen.

Sonderregelung bei Bachelorabschluss

Nach Abschluss des Bachelorstudiengangs Psychologie, ohne unmittelbar anschließendes Masterstudium der Psychologie, ist eine einmalige Verlängerung der Mitgliedschaft als Studierende/r (BÖP-S) möglich.

Reduzierte Mitgliedsbeiträge

Bei Abschluss einer neuen Mitgliedschaft kann direkt im Mitgliedsantrag eine Reduzierung des vollen Mitgliedsbeitrags beantragt werden. Bei bestehender ordentlicher oder außerordentlicher Mitgliedschaft werden jährlich zunächst die Beiträge in voller Höhe vorgeschrieben (ausgenommen unbefristete Reduzierungsgründe). Die Reduktion kann dann erst ab Erhalt der Vorschreibung jährlich bis spätestens 31.1. beantragt werden. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass der jeweilige Reduktionsgrund bereits bei Antragstellung durch geeignete Nachweise im Mitgliedsbereich hochgeladen und belegt wird. Wird bei bestehender Mitgliedschaft der Reduzierungsantrag samt Nachweis jährlich nicht fristgerecht bis spätestens 31.1. beantragt, kann KEINE Reduktion gewährt werden.

Folgende Beitragsreduzierungen stehen zur Auswahl:

  • Einkommen unter € 1.400,- netto monatlich: € 185,-
    • Erforderlicher Nachweis: aktueller Gehaltsnachweis (nicht älter als 3 Monate) oder Einkommensteuerbescheid (nicht älter als 2 Jahre)
    • Liegt kein aktueller Einkommenssteuerbescheid (nicht älter als 2 Jahre) vor, bestehen folgende Möglichkeiten:
      • Personen, die sich im laufenden Kalenderjahr selbständig gemacht haben und daher zum Zeitpunkt der Vorschreibung über noch keinen Einkommensteuerbescheid verfügen, kann der reduzierte Beitrag gegen Vorlage einer Bestätigung über die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (bspw. Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt) gewährt werden.
      • Liegt aus sonstigen Gründen kein aktueller Einkommensteuerbescheid vor (nicht älter als zwei Jahre), ist zunächst der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Bei Vorlage des Einkommensteuerbescheids bis spätestens 31.5. kann eine nachträgliche Reduktion auf den verminderten Beitrag erfolgen. Der Differenzbetrag wird dann nachträglich refundiert.
  • Kein Einkommen: € 127,-
    • Erforderlicher Nachweis: Versicherungsbestätigung (Mit- oder Selbstversicherung)
  • Arbeitslosigkeit: € 127,-
    • Erforderlicher Nachweis: Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld oder Bestätigung über die Meldung als arbeitssuchend
  • Doktoratsstudium der Psychologie: € 185,-
    • Erforderlicher Nachweis: aktuelle Inskriptionsbestätigung der Universität
  • Fachausbildung Klinische Psychologie oder Gesundheitspsychologie: € 127,-
    • Erforderlicher Nachweis: aktuelle Bestätigung der Ausbildungseinrichtung oder der Fachausbildungsstelle über die Absolvierung der postgraduellen Ausbildung
  • Elternkarenz: € 127,-
    • Erforderlicher Nachweis: Kopie des Mutter-Kind-Passes mit errechnetem Geburtstermin (EGT) oder die Bestätigung der Versicherung über den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes
  • Bildungskarenz: € 127,-
    • Erforderlicher Nachweis: aktueller Nachweis über die Bildungskarenz
  • Beurfseinteiger:innen-Tarif: € 127,-
    • Erforderlicher Nachweis: Nachweis über den Abschluss eines Master-Studiums, sofern dieser nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
    • Hinweis: Dieser Tarif ist nur einmalig für ein Jahr nach dem Studienabschluss möglich.
  • Pension: € 127,-
    • Erforderlicher Nachweis: aktueller Pensionsbescheid
    • Hinweis: Bei dauerhafter Pension ist der Nachweis nur einmal zu erbringen. Bei befristeter Pension ist der Nachweis jährlich vorzulegen.
  • Auslandsaufenthalt: € 185,-
    • Erforderlicher Nachweis: jährlich aktuell gültige Meldebestätigung eines Wohnsitzes im Ausland, ausgestellt von der jeweils zuständigen Behörde.
  • Partner:innen-Tarif: € 185,-
    • Erforderlicher Nachweis: Heiratsurkunde oder Meldebestätigung
    • Hinweis: Der Partner:innentarif kann nur einer Partnerin / einem Partner gewährt werden. Die postalische Zustellung der PIÖ-Zeitschrift erfolgt ab Gewährung der Reduzierung nur mehr an die Partnerin / den Partner, die / der den vollen Mitgliedsbeitrag bezahlt.
  • Ermäßigter Tarif für Menschen mit Behinderung: € 127,-
    • Erforderlicher Nachweis: Behindertenpass
    • Hinweis: Sollte der Behindertenpass befristet sein, ist nach Ablauf der Befristung rechtzeitig bis spätestens 31.1. ein erneuter Nachweis zu erbringen.

Rechtschutzversicherung

Zusätzlich zum jeweiligen Mitgliedsbeitrag ist von allen Mitgliedern, mit Ausnahme der studierenden Mitglieder (BÖP-S), ein fixer Betrag für die Strafrechtsschutzversicherung zu entrichten. Die Höhe des Beitrags wird gesondert festgelegt und kann sich ändern, wenn sich die Kosten der Versicherung ändern. Der Beitrag wird unabhängig von einer allfälligen Beitragsreduktion eingehoben.

Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge

  • Die Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 7 Abs 4 Z 3 der Stauten jeweils bis 31. März eines jeden Kalenderjahres zu bezahlen. Bei Eintritt während des Jahres ist der vorgeschriebene Mitgliedsbeitrag binnen 2 Wochen ab Zustellung der Aufnahmeerklärung zu bezahlen.
  • Reduzierte Mitgliedsbeiträge sind binnen 2 Wochen nach Zustellung der Reduzierungsbestätigung zu bezahlen.
  • Der Berufsverband ist berechtigt, im Falle der nicht fristgerechten Bezahlung des Mitgliedsbeitrages Mahngebühren zu verrechnen.
  • Sollte der Mitgliedsbeitrag trotz Fälligkeit, erfolgter Zahlungserinnerung und schriftlicher Mahnung nicht beglichen werden, ist der Vorstand gemäß § 7 Abs 4 Z 3 der Statuten zur Streichung von der Mitgliederliste berechtigt.

Zahlungsmodalitäten

  • Die Vorschreibung der Mitgliedsbeiträge erfolgt einmal jährlich und wird ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt – sowohl per E-Mail als auch im Mitgliederbereich der Homepage als Download.
    • Neue Mitglieder erhalten die Vorschreibung nach erfolgter Aufnahme.
    • Bestehende Mitglieder erhalten die Vorschreibung für das jeweils folgende Kalenderjahr spätestens im Dezember des Vorjahres.
  • Die Mitgliedsbeiträge sind bargeldlos per Überweisung oder nach Wunsch und nach Übermittlung des unterzeichneten SEPA-Lastschriftmandats mit Bankeinzug zu entrichten.
  • Bei Bedarf kann nach individueller Rücksprache mit dem Generalsekretariat des BÖP eine Ratenzahlung vereinbart werden. Für reduzierte Mitgliedsbeiträge oder die Beitragsart Studierende (BÖP-S) ist keine Ratenzahlung möglich.

Indexanpassung

Die Mitgliedsbeiträge erhöhen sich jährlich mit Wirksamkeit 1.1. entsprechend des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder des an seine Stelle tretenden Index. Maßgeblich ist eine Veränderung der Jahresdurchschnittszahlen gegenüber dem Vorjahr. Der neue Beitrag wird auf ganze Euro gerundet.

Aktionen

Der Vorstand ist ermächtigt, zur Mitgliederwerbung, Mitgliederbindung oder zur Sicherung der Liquidität des Vereins zeitlich befristete Sonderaktionen in Bezug auf die Mitgliedsbeiträge zu beschließen (z.B. Frühzahlerbonus, befristete Ermäßigung für Neumitglieder, etc). Diese Aktionen müssen allen Mitgliedern in vergleichbarer Lage gleichermaßen offenstehen, sachlich gerechtfertigt, für den Vereinszeck förderlich, transparent dokumentiert und befristet sein und dürfen den gemeinnützigen Vereinszweck nicht gefährden. Solche Aktionen dürfen maximal 20 % der von der Generalversammlung beschlossenen Mitgliedsbeiträge pro Mitglied ausmachen. Im Rahmen von Aktionen können auch abweichende Zahlungsmodalitäten bestimmt werden.