Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Beitragsordnung

Im Folgenden möchten wir Sie über die Arten, Fälligkeiten und Zahlungsweise für Mitgliedsbeiträge im Berufsverband Österreichischer PsychologInnen informieren.

Beitragsarten

Bei den Beiträgen handelt sich um Jahresbeiträge. Erfolgt der Beitritt im Laufe des Jahres, gilt der Mitgliedsbeitrag für die Restlaufzeit des Beitrittsjahres und wird aliquotiert, wobei das Eintrittsmonat kostenfrei ist.

Jahr 2024

  • Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder: € 343,-
  • Mitglieder Studierende im BÖP (BÖP-S): € 55,-

    Nach der Vorlage einer aktuellen Inskriptionsbestätigung für Psychologie für das aktuelle Wintersemester.

    Allen AbsolventInnen eines Bachelorstudiengangs Psychologie, die nicht gleich im Anschluss mit dem Masterstudium Psychologie beginnen, bietet der BÖP einen Sondertarif an: Ein Jahr lang können AbsolventInnen nach ihrem B.Sc.-Abschluss weiterhin BÖP-S-Mitglied sein, auch wenn sie noch nicht für den Master eingeschrieben sind.

    Bei Neueintritt in BÖP-S ist in den ersten beiden Quartalen der neuen Mitgliedschaft der halbe Beitrag, in den beiden letzten Quartalen kein Beitrag zu zahlen. Im darauffolgenden Jahr sind € 55,- zu bezahlen.

Achtung: Jährliche Übermittlung der Inskriptionsbestätigung für das Wintersemester zur Gewährung des BÖP-S-Tarifs notwendig. Für Details bitte klicken.

Bitte übermitteln Sie uns die Inskriptionsbestätigung für das Wintersemester so rasch wie möglich (spätestens bis 31.01.), damit wir Ihnen den korrekten BÖP-S-Mitgliedsbeitrag vorschreiben können.

Die Vorschreibung des BÖP-S-Mitgliedsbeitrag für das folgende Jahr wird immer automatisch auf den aktuellen Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder umgestellt, solange keine Inskriptionsbestätigung für das kommende Sommersemester vorliegt. Sobald die Inskriptionsbestätigung für das kommende Sommersemester bei uns eintrifft, wird die Vorschreibung für das kommende Mitgliedsjahr wieder auf den aktuellen BÖP-S-Mitgliedsbeitrag umgestellt - bitte beachten Sie dabei die Bearbeitungsfrist mit 31.01.! Sollten Sie die Masterprüfung in der universitären Nachfrist ablegen und daher keine Inskriptionsbestätigung für das Sommersemester mehr erhalten, geben Sie uns bitte auch diesen Umstand inkl. Bestätigung bekannt, damit die Vorschreibung trotzdem auf den BÖP-S-Beitrag umgestellt werden kann.

Reduzierte Mitgliedsbeiträge bei:

Für die Gewährung der Reduzierung müssen die dazu notwendigen Unterlagen bis zum 31.01. des laufenden Jahres dem BÖP-Büro übermittelt werden (Ausnahme: Eintritte während des Jahres).

  • Einkommen unter € 1.400,- netto monatlich: € 178,- (aktueller Abrechnungsbeleg (Gehaltszettel) oder Einkommensteuerbescheid nicht älter als 2 Jahre)
  • Kein Einkommen: € 123,- (Versicherungsbestätigung der ÖGK (Mit- oder Selbstversicherung)
  • Arbeitslosigkeit: € 123,- (Bestätigung über den Bezug des Arbeitslosengeldes oder Bestätigung der Meldung der Arbeitssuche)
  • Doktoratsstudium der Psychologie: € 123,- (Inskriptionsbestätigung der Universität)
  • Fachauszubildende zur Klinischen Psychologie und/oder Gesundheitspsychologie: € 123,- (Bestätigung der Fachausbildungsstelle des praktischen Teiles)
  • Elternkarenz: € 123,- (Kopie Mutter-Kind-Pass mit EGT oder nach der Geburt, die Bestätigung der ÖGK über den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes)
  • Bildungskarenz: € 123,- (Nachweis der Bildungskarenz)
  • BerufseinsteigerInnen-Tarif: € 123,- (Nachweis über Master-Studienabschluss, dessen Erwerb nicht länger als zwei Jahre zurückliegt)
  • Pension: € 123,- (Pensionsbescheid)
  • Auslandstarif: € 123,- (Zusendung der Abmeldung aus Österreich oder Meldebestätigung des neuen Wohnsitzes im Ausland)

Der Nachweis ist jährlich zu erbringen.
Ausnahmen: Eltern- und Bildungskarenz können für die Dauer der Karenz genehmigt werden. Bei dauerhaftem Pensionsantritt bzw. Auslandsaufenthalt ist der Nachweis nur einmalig zu erbringen, bei einer befristeten Pension jährlich bzw. bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt für die Dauer des Aufenthaltes, maximal jedoch für 3 Jahre, dann ist ein erneuter Nachweis zu erbringen.

Fälligkeiten

  • Die Einzahlungsfrist laut Statuten des Vereins ist der 30.03., bei Eintritten während des Jahres ist der Beitrag binnen 2 Wochen nach Zustellung des Aufnahmebriefes zu entrichten.
  • Bei ermäßigten Beiträgen erfolgt die Bezahlung einmalig (keine Ratenzahlung), der Betrag ist binnen 2 Wochen nach Zustellung der Ermäßigungsgenehmigung zu bezahlen.

Zahlungsweise

  • Die Vorschreibung der Mitgliedsbeiträge erfolgt elektronisch per Mail und im Mitgliederbreich der Homepage. Es werden keine Erlagscheine bzw. Rechnungen verschickt.
  • Neue Mitglieder erhalten die Vorschreibung via Download im Mitgliederbereich (Benachrichtigung erfolgt über eine automatisch generierte Mail) nach ihrer Aufnahme zur Verfügung gestellt.
  • Die Vorschreibung der Jahresmitgliedsbeiträge wird jeweils im Dezember des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr via Download im Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt.
  • Die Beitragszahlungen sind bargeldlos zu entrichten.
  • Eine Ratenzahlung kann über das Sekretariat vereinbart werden.
  • Die elektronische Vorschreibung wird vom Finanzamt als Beleg für die Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung akzeptiert.

Zahlungsverzug

Es kann schon einmal passieren, dass man die Überweisung des Mitgliedsbeitrags vergisst, auch ist niemand davor gefeit in  Zahlungsschwierigkeiten zu kommen. Damit daraus nicht weitere Probleme entstehen (Mahngebühren etc.), handelt das Generalsekretariat gemeinsam mit der Mitgliederverwaltung so mitgliedsorientiert wie möglich und immer nur so formell wie notwendig.

Formal ist zu sagen, dass die Beitragspflicht als solche nicht verhandelbar ist und es eine Selbstverständlichkeit ist, dass Beiträge bezahlen zur Mitgliedschaft dazu gehört. Nur mit diesen Beiträgen ist Rechtsberatung, Service, Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit möglich. Den Beitrag nicht einzuzahlen ist auch gegenüber jedem zahlenden Mitglied, das sich zurecht Service erwartet, unfair. 

Die Mitgliederverwaltung schickt bei offenen Zahlungen eine Erinnerungsmail aus, um das Mitglied auf diesen Umstand hinzuweisen; dies erfolgt 2 Wochen nach Ende der Zahlungsfrist. Folgt diesem Erinnerungsmail keine Einzahlung, muss der Instanzenweg, der durch das eingeschriebene Mahnschreiben (ein Monat später) mit einer Mahngebühr von max. € 10,- und, falls wiederum keine Einzahlung erfolgt, durch Übergabe der Einforderung an den Rechtsanwalt (wiederum ein Monat später) gekennzeichnet ist, beschritten werden. Wir hoffen jedoch, dass alle diese Schritte nicht notwendig sind und streben mit den Mitgliedern, die in Zahlungsverzug geraten sind, einen konstruktiven Weg der Lösung an.

Austritt

Je mehr Mitglieder der Berufsverband hat, umso besser und erfolgreicher kann er sich auch für die Anliegen dieser einsetzen, darum bedauern wir natürlich jeden Austritt aus dem Verband und versuchen im Gespräch andere Möglichkeiten als ein Ausscheiden zu finden, z.B. bei finanziellen Gründen, eine Reduzierung des Mitgliedbeitrags.

Falls jedoch keine andere Lösung gefunden werden kann, so ist ein Austritt aus dem Berufsverband laut Statuten mittels eingeschriebenen Briefs an den Verein bis längstens 30.11. (Poststempel) eines jeden Jahres möglich. Gleichzeitig ist die Mitgliedskarte zu retournieren. Für Personen, die nach dem 30.6. dem BÖP beitreten, ist der Austritt erstmals zum 31.12. des auf den Beitritt folgenden Jahres und danach jeweils zum 31.12. des Kalenderjahres möglich. Es gilt das Datum des Poststempels. Offene Mitgliedsbeiträge sind vor dem Austritt zu bezahlen. Die Serviceleistungen können Mitglieder noch bis zum Ende des Austrittjahres in Anspruch nehmen, da die Mitgliedschaft erst mit Ablauf des 31.12. des jeweiligen Jahres erlischt.

Wiedereintritt

Ein Wiedereintritt in den Berufsverband ist natürlich jederzeit möglich und ist, da die notwendigen Unterlagen elektronisch im BÖP abrufbar sind, ohne viel Aufwand zu erledigen.

Es ist lediglich das Mitgliedsformular auszufüllen, die notwendigen Dokumente (Abschlusszeugnisse, Eintragungsbestätigungen in gesetzliche Listen etc) sind im BÖP vorhanden. Sollten in der Zwischenzeit Ausbildungen absolviert worden sein, müssen die Zeugnisse noch eingeschickt werden, damit diese Qualifikationen nachgetragen werden können. Die Anführung der ehemaligen Mitgliedsnummer erleichtert die Bearbeitung.