Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

BÖP-Berufshaftpflichtversicherung: Bestätigung einfach online abrufbar

08.10.2018 | Service

Seit 1. Jänner 2016 muss laut Psychologengesetz 2013 jede Person, die in eine der Berufslisten (Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie) eingetragen ist, über eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Ein Verstoß stellt eine Berufspflichtenverletzung dar und kann laut Psychologengesetz mit einer Verwaltungsstrafandrohung (Geldstrafe bis zu € 15.000,-) geahndet werden und zu einer Unterbrechung der Berufsausübung führen.

Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) bietet mit der Uniqa-Berufshaftpflichtversicherung seinen Mitgliedern seit Jahren eine günstige Berufshaftpflichtversicherung (49 Euro pro Jahr) an. Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot. Die Haftpflichtversicherung können Sie ganz einfach selbst im Mitgliederbereich abschließen (hier).

In unregelmäßigen Abständen kontrolliert das Gesundheitsministerium stichprobenartig, ob eine Berufshaftpflichtversicherung tatsächlich vorliegt. Die Versicherungsbestätigung über Ihre Haftpflichtversicherung können Sie ganz einfach ebenfalls im Mitgliederbereich unter https://meine-daten.boep.or.at/versicherung abrufen.

Bei Rückfragen zur Berufshaftpflichtversicherung, zum Uniqa-Angebot oder zu Ihrer Versicherungsbestätigung steht Ihnen unser Büro gerne zur Verfügung:
Tel: +43 (0) 1 407 26 71-0, buero@boep.or.at