Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Kassenfinanzierte klinisch-psychologische Behandlung ab 2026 – Überblick

Ab 2026 wird es erstmals vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung geben. Damit setzt der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) gemeinsam mit der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) einen wichtigen Meilenstein für die psychosoziale Versorgung in Österreich.

Bei Fragen erreichen Sie die Serviceplattform psyhelp (Mo–Fr 9.00–17.00 Uhr) unter:

Kontakt: service@psyhelp.at

  • Für Behandler:innen: +43 1 375 2710
  • Kostenlose Serviceline für Klient:innen : 0800 10 02 03

Organisation & Ablauf

Der Zugang zur Behandlung erfolgt über die zentrale BÖP-Servicestelle psyhelp, die derzeit aufgebaut wird.

  • Versicherte melden sich dort ab 26.01.2026 an, es erfolgt ein Clearing sowie anschließend ein Matching mit verfügbaren Behandler:innen.
  • Bei fehlender Verfügbarkeit werden Versicherte auf eine Vormerkliste gesetzt.
  • Auch die Abrechnung erfolgt über die BÖP-Servicestelle - Es benötigt keine Vorleistung durch die Versicherten (im Unterschied zum Kostenzuschuss).

Voraussetzungen für Behandler:innen

Wenn Sie als Klinische:r Psycholog:in in den kommenden zwei Jahren vollfinanzierte Kassenplätze anbieten möchten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Eintragung in die Berufsliste für Klinische Psychologie
  • Mindestens zwei Jahre Behandlungserfahrung
  • Einschlägige, aktuelle und nachweisbare Fortbildungen
  • Freie Kapazitäten im Umfang von ca. fünf Behandlungseinheiten pro Woche