Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

WahlpsychologInnen: Bewilligungspflicht für klinisch-psychologische Diagnostik in Wien weiter ausgesetzt

04.02.2019 | Öffentlichkeitsarbeit

Bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) bleibt die Bewilligungspflicht für klinisch-psychologische Diagnostik auch aktuell weiterhin ausgesetzt. Die Regelung, die nur bis Ende 2018 gelten sollte, wurde damit bis auf weiteres verlängert.

Ziel des BÖP ist, dass die Bewilligungspflicht auch bei den anderen Krankenkassen aufgehoben wird.

Darüber hinaus gelten bis auf weiteres und auch über den 31. Dezember 2018 hinaus bei der Verrechnung die Tarife der 5. Zusatzvereinbarung. Hier geht es zur Übersicht.

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