Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

PsychologInnen-Verband lehnt Doskozil-Vorschlag zur Sicherungshaft kategorisch ab

27.02.2019 | Berufspolitik

Hier die aktuelle Aussendung des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen zum Nachlesen:

PsychologInnen-Verband lehnt Doskozil-Vorschlag zur Sicherungshaft kategorisch ab

Utl.: Forderung sei „unausgegoren, unwissenschaftlich und widerspricht dem geltenden Rechtssystem"

Wien (OTS) - Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP)lehnt den Vorstoß des designierten burgenländischen Landeshauptmannes Hans Peter Doskozil (SPÖ) zur Sicherungshaft potentieller Gefährder kategorisch ab. „Der Vorschlag zur Sicherungshaft ist unausgegoren, unwissenschaftlich, widerspricht dem geltenden Rechtssystem und der Menschenrechtskonvention“, stellt ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger, Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen, klar.

Doskozil hatte vorgeschlagen, dass künftig Psychologinnen und Psychologen das Gefährdungspotential von möglichen GewalttäterInnen ermitteln und darüber entscheiden sollen, ob eine Sicherungshaft zu verhängen sei. Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen kann ein solches Vorgehen nicht unterstützen.

„Keine Berufsgruppe kann seriös aufgrund eines Gesprächs voraussagen, ob eine Person in Zukunft eine Straftat begehen wird oder nicht“, hält BÖP-Präsidentin ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger fest. Zwar erstellen RechtspsychologInnen durchaus Gutachten über das Gefährdungspotential von StraftäterInnen, diese werden aber immer über einen längeren Zeitraum von den ExpertInnen begutachtet.

„Darüber hinaus können Psychologinnen und Psychologen mit ihrer Arbeit trotz ihrer hohen wissenschaftlichen Kompetenz kein Gerichtsverfahren ersetzen“, so ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger.

Jederzeit bereit sei man allerdings, sein umfangreiches psychologisches Wissen zum Wohle der Bevölkerung einzubringen – beispielsweise bei der Entwicklung von Maßnahmen und Trainings zur Senkung von Gewaltpotentialen oder auch im Kontext von Wegweisungen.

Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen hält außerdem fest: Schon jetzt gibt es mit dem Unterbringungsgesetz ein Instrument, mit dem Personen, die sich oder das Leben anderer gefährden, in psychiatrischen Abteilungen untergebracht werden können. Psychologinnen und Psychologen sind hier derzeit kaum involviert. Ein Aspekt den es schnellstmöglich zu ändern gilt.