Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Vier BÖP-Stellungnahmen zu aktuell geplanten Gesetzesänderungen

26.06.2019 | Rechtliche Information

Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) hat in dieser Woche gleich vier Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesänderungen abgeben. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst.

  • Geplante Änderung des Psychologengesetzes 2013: Laut einem Gesetzesentwurf erarbeitet durch die Taskforce Strafrecht soll unter anderem eine Anzeigepflicht für Gesundheitsberufe und damit auch für Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen eingeführt werden. Geplant ist, dass Klinische PsychologInnen/GesundheitspsychologInnen zukünftig verpflichtet werden sollen, eine Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft zu erstatten, wenn ein begründeter Verdacht für das Vorliegen gewisser strafbarer Handlungen besteht. Der BÖP fordert, von der Einführung der Anzeigepflicht insbesondere im Psychologengesetz 2013 abzusehen, da das Vertrauensverhältnis zwischen Betroffenen und PsychologInnen geschützt bleiben muss.

Die gesamte BÖP-Stellungnahme lesen Sie hier.

  • Geplante Änderung des Verbrechensopfergesetzes: Der BÖP begrüßt, dass künftig auch Betroffene von Einbruchsdiebstählen (auch wenn sie bei der Tat nicht anwesend waren) einen Anspruch auf Krisenintervention und Psychotherapie haben sollen. Darüber hinaus fordert der BÖP die Verbesserung des Verfahrens der Kostenübernahme. Sinnvoll wäre eine Vorfinanzierung der psychologischen Krisenintervention durch das Sozialministeriumservice gesetzlich zu verankern. Ziel müsse es sein, betroffene Personen in die Lage zu versetzen, die Leistungen der Krisenintervention zeitnah zu dem Ereignis in Anspruch nehmen zu können. Weiteres regt der BÖP an, einen eigenen Opferschutztopf einzurichten. Auf diesen müsse ein schneller Zugriff möglich sein, um eine Erschwerung der Symptome durch eine verzögerte Intervention zu vermeiden.

Die gesamte BÖP-Stellungnahme lesen Sie hier (ab Seite 5).

  • Geplante Änderungen im Zuge des Dritten Gewaltschutzgesetzes: Grundsätzlich begrüßt der BÖP die geplanten Änderungen, die zu einer Stärkung des Opferschutzes und zu einer Verbesserung der Rechte von Opfern beitragen. Auch die geplante Regelung, dass Genitalverstümmelung künftig eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen darzustellen soll, wird begrüßt. Die Genitalverstümmelung stellt eine irreparable Schädigung der sexuellen funktionellen Einheit von Frauen dar und führt zu zahlreichen akuten sowie langfristigen physiologischen und psychischen Folgen bei den betroffenen Personen. Die im Entwurf vorgesehene Erhöhung von Strafdrohungen bei bestimmten Delikten wird vom BÖP allerdings abgelehnt, ebenso wie die Wiedereinführung der lebenslangen Freiheitsstrafe für junge Erwachsene.

Die gesamte BÖP-Stellungnahme lesen Sie hier.

  • Geplante Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes: Der BÖP begrüßt grundsätzlich den geplanten Ausbau der Gewaltprävention. Dennoch sollten einige Punkte aus der Sicht des BÖP überarbeitet werden. So sollen die bewährten geeigneten Einrichtungen für opferschutzorientierte Täterarbeit künftig als „Gewaltinterventionszentren“ bezeichnet werden. Der BÖP ist der Ansicht, dass der Begriff „Gewaltinterventionszentrum“ aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf gestrichen werden soll, da diese Bezeichnung irreführend ist. Des Weiteren ist es abzulehnen, dass die Kosten für die Gewaltpräventionsberatung durch den Gefährder übernommen werden sollen. Besser wäre eine Finanzierung wie bei der Verfahrenshilfe in Zivilrechtssachen. Weiters fordert der BÖP, dass insbesondere bei Wiederholungsfällen ein Ausbau von langfristig verpflichtend psychologisch strukturierten Anti-Aggressionsprogrammen vorgesehen werden soll.

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