Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Neuer Aufgabenbereich für Klinische PsychologInnen

21.12.2022 | Öffentlichkeitsarbeit

Maßnahmenvollzug in Österreich - Ein Zusammenwirken zweier hochqualifizierter Berufsgruppen

Der BÖP begrüßt den Entschluss des Bundesministeriums für Justiz, indem künftig auch Klinische PsychologInnen Gutachten zur Abklärung eines etwaigen Maßnahmenvollzuges erstellen.

Logische Weiterentwicklung erfolgreicher Praxis

Im strafrechtlichen bzw. forensischen Kontext (Gericht, Straf- und Maßnahmenvollzug und Nachsorge) ist die Zusammenarbeit zwischen PsychiaterInnen und Klinischen PsychologInnen bereits eine sehr erfolgreich gelebte Praxis, daher scheint es nur naheliegend eine Zusammenarbeit der beiden hochqualifizierten, eigenverantwortlich arbeitenden Berufsgruppen auch im Gesetzestext abzubilden.

Fundierte Basis durch Fachkompetenz

Klinische PsychologInnen arbeiten evidenzbasiert, diagnostizieren nach international gültigen Klassifikationsschemata (ICD-10 bzw. DSM-5) und verwenden standardisierte Verfahren zur Risikoeinschätzung (VRS bzw. VRS-SO, PCL-R). Sie sind aufgrund ihrer umfangreichen akademischen und postgraduellen Ausbildung hoch qualifiziert und erstellen laufend Befunde, Gutachten und Prognosen sowohl im Maßnahmenvollzug als auch in unterschiedlichen anderen stationären Kontexten.

Der Maßnahmenvollzug ist ein sensibler Bereich, in welchem massiv in das Grundrecht auf persönliche Freiheit eingegriffen wird – demnach ist eine Begutachtung aus klinisch-psychologischer Perspektive unumgänglich. Nur so können gerichtliche Entscheidungen auf einer besonders breiten, fundierten Basis getroffen werden.

„Wir sind uns unserer großen Verantwortung in dieser komplexen Aufgabenstellung sehr bewusst.“ hebt BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger, hervor. „Wir freuen uns über die fachliche Anerkennung und eine weiterhin gute Zusammenarbeit.“