Aktuelle Liste der VertragspsychologInnen ist ab sofort online abrufbar
Klinisch-psychologische Diagnostik ist seit dem 28.11.1994 eine Leistung, die im Rahmen eines Gesamtvertrags*, der am 01.01.1995 in Kraft getreten ist, auf Krankenschein möglich ist. Das heißt, diese Leistung ist direkt mit den Krankenkassen zu verrechnen.
KlientInnen benötigen für eine klinisch-psychologische Diagnostik eine Überweisung ihres Arztes bzw. ihrer Ärztin. Klinische PsychologInnen, die auf diese Art mit der Krankenkasse verrechnen, sind so genannte VertragspsychologInnen, da sie einen Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse abgeschlossen haben. Diese Verträge (Planstellen) sind bundesweit kontigeniert. Wir haben eine aktuelle Liste erstellt – diese finden Sie hier:
Klinisch-psychologische Diagnostik kann aber ähnlich wie bei einem Wahlarzt bzw. einer Wahlärztin bei Klinischen PsychologInnen, die keinen Vertrag mit den Krankenkassen haben, aber in die WahlpsychologInnenliste des Hauptverbands Österreichischer Sozialversicherungsträger aufgenommen wurden, in Anspruch genommen werden. Ähnlich wie bei einer Wahlarztbehandlung wird ein gewisser Prozentsatz des Honorars refundiert.
* Der Gesamtvertrag stellt die Kostenübernahme klinisch-psychologischer Diagnostik für VertragspsychologInnen bzw. WahlpsychologInnen fest. Er wurde abgeschlossen zwischen dem Hauptverband Österreichischer Sozialversicherungsträger und dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen.