SVS und BVAEB erhöhen Kostenzuschüsse für klinisch-psychologische Behandlung
Sowohl die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) als auch die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) haben ihre Kostenzuschüsse für klinisch-psychologische Behandlungen erhöht. Damit wird der Zugang zu psychologischer Versorgung weiter verbessert und eine finanzielle Entlastung für Versicherte geschaffen.
Neue Kostenzuschüsse im Überblick
Neue Kostenzuschüsse BVAEB
Einzelsitzungen
- ab 25 Minuten: € 29,20 (vorher € 28,40)
- ab 50 Minuten: € 50,20 (vorher € 48,80)
- ab 100 Minuten: € 100,10 (vorher € 97,40)
Gruppensitzungen
- ab 45 Minuten: € 11,90 (vorher € 11,50)
- ab 90 Minuten: € 16,90 (vorher € 16,40)
Die BVAEB betreut österreichweit mehr als 1.1 Millionen Versicherte.
Neue Kostenzuschüsse SVS
Auch bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), die in Österreich rund 1,3 Millionen Versicherte betreut, wurden die Kostenzuschüsse für klinisch-psychologische Behandlungen angehoben.
Einzelsitzungen
- Einzelsitzung ab 25 Minuten: € 29,18 (vorher € 26,26)
- Einzelsitzung ab 50 Minuten: € 50,00 (vorher € 45,00)
Gruppensitzungen
- Gruppensitzung (max. 10 Personen) ab 45 Minuten pro Person: € 11,68 (vorher € 10,51)
- Gruppensitzung (max. 10 Personen) ab 90 Minuten pro Person: € 16,68 (vorher € 15,01)
Kostenzuschüsse ÖGK
Die Höhe des Kostenzuschusses durch die ÖGK hat sich nicht geändert. Es gelten weiterhin folgende Kostenzuschüsse:
| Einzelsitzung | 30 Minuten | € 19,30 |
| Einzelsitzung | 60 Minuten | € 33,70 |
| Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 45 Minuten | € 8,50 |
| Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 90 Minuten | € 12,10 |
| Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 135 Minuten | € 20,50 |
| Familiensitzung (mindestens 3 Personen) | 75 Minuten | € 42,70 |
| Familiensitzung (mindestens 3 Personen) | 100 Minuten | € 60,10 |
