Klarstellung: Aufnahme von Behandler:innen im Rahmen der Kassenfinanzierung
Da derzeit leider falsche Gerüchte kursieren, ist es uns wichtig mit Entschiedenheit festzuhalten, dass eine Aufnahme von Klinischen Psycholog:innen im Rahmen des Sachleistungsvertrages keinesfalls an die Mitgliedschaft einer bestimmten Berufsvertretung geknüpft ist. Es handelt sich nicht um eine exklusive Regelung für BÖP-Mitglieder. Diesen Sachverhalt haben wir mehrfach in verschiedenen Kontexten publiziert.
Maßgeblich sind ausschließlich folgende Qualifikationskriterien:
- Eintragung in die Berufsliste für Klinische Psychologie
- Mindestens zwei Jahre Behandlungserfahrung
- Einschlägige, aktuelle, nachweisbare Fortbildungen
- Freie Kapazitäten (im Umfang von circa fünf Behandlungseinheiten pro Woche)
Interessierte können sich gerne unter nachfolgendem Link bewerben: https://form.jotform.com/253385444234054
