Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Klarstellung: Aufnahme von Behandler:innen im Rahmen der Kassenfinanzierung

19.01.2026 | Berufspolitik

Da derzeit leider falsche Gerüchte kursieren, ist es uns wichtig mit Entschiedenheit festzuhalten, dass eine Aufnahme von Klinischen Psycholog:innen im Rahmen des Sachleistungsvertrages keinesfalls an die Mitgliedschaft einer bestimmten Berufsvertretung geknüpft ist. Es handelt sich nicht um eine exklusive Regelung für BÖP-Mitglieder. Diesen Sachverhalt haben wir mehrfach in verschiedenen Kontexten publiziert.

Maßgeblich sind ausschließlich folgende Qualifikationskriterien:

  • Eintragung in die Berufsliste für Klinische Psychologie
  • Mindestens zwei Jahre Behandlungserfahrung
  • Einschlägige, aktuelle, nachweisbare Fortbildungen
  • Freie Kapazitäten (im Umfang von circa fünf Behandlungseinheiten pro Woche)

Interessierte können sich gerne unter nachfolgendem Link bewerben: https://form.jotform.com/253385444234054