Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

BÖP-Mitgliedsbeitrag und Berufshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar

25.02.2026 | Mitgliederservice

Mitglieder des Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) können sowohl den Mitgliedsbeitrag als auch die Berufshaftpflichtversicherung steuerlich geltend machen, sofern diese im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Der BÖP-Mitgliedsbeitrag zählt zu den absetzbaren Werbungskosten (bei unselbstständig tätigen Psycholog:innen) bzw. zu den Betriebsausgaben (bei selbstständig tätigen Psycholog:innen). Gleiches gilt für die Prämien der Berufshaftpflichtversicherung, da diese eine berufsnotwendige Absicherung darstellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der BÖP empfiehlt, bei individuellen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit eine Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt zu konsultieren.