Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

BÖP-Stellungnahme zur geplanten Änderung der Waffengesetz-Durchführungsverordnungen

04.03.2026 | Rechtliche Information

Im Zuge der Novellierung des österreichischen Waffengesetzes werden derzeit auch die 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung sowie die 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung angepasst. Die Änderung der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung und der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung liegen derzeit zur Begutachtung auf.

Die Durchführungsverordnungen konkretisieren zahlreiche Aspekte des Waffenrechts und der waffenpsychologischen Begutachtung.

Die geplanten Änderungen stehen im Zusammenhang mit der umfassenden Reform des Waffengesetzes, die teilweise bereits seit November 2025 in Kraft ist. Welche Neuerungen bereits jetzt gelten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens hat auch der BÖP eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen der Waffengesetz-Durchführungsverordnungen abgegeben. Darin werden insbesondere Aspekte der psychologischen Begutachtung sowie fachliche Anforderungen an entsprechende Gutachten thematisiert.

Die Stellungnahme des BÖP zum Nachlesen finden Sie hier.