Inkrafttreten des zweiten Teils der Waffengesetz-Novelle: BÖP begrüßt verschärfte Regelungen
Wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung und zum Ausbau fachlicher Standards
Mit 28. April 2026 tritt der zweite Teil der österreichischen Waffengesetz-Novelle inklusive der Novelle der Waffengesetz-Durchführungsverordnung in Kraft. In der Novelle werden grundlegend neue Standards für die klinisch-psychologische Begutachtung im Rahmen der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung eingeführt.
Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Der BÖP hat sich in den vergangenen Monaten in den Gesetzgebungsprozess eingebracht, konkrete Vorschläge vorgelegt und sich dabei besonders für folgende Änderungen ausgesprochen, die nun auch in der Novelle der Waffengesetz-Durchführungsverordnung aufgenommen wurden:
- verpflichtendes Explorationsgespräch bei jeder Begutachtung
- klare Qualitätsanforderungen an Gutachter:innen inklusive zusätzlicher fachspezifischer Aus- und Fortbildung
- Rezertifizierungen für Gutachter:innen
- Verzicht auf die Vorgabe spezifischer Testverfahren und stattdessen die Definition von Themen- bzw. Kompetenzbereichen, die im Rahmen der Begutachtung abzudecken sind, um eine individuelle diagnostische Einschätzung zu ermöglichen
Der BÖP begrüßt diese Maßnahmen ausdrücklich und sieht in ihnen einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Rahmen der Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit. Insbesondere die Maßnahmen bezüglich der klinisch-psychologischen Begutachtung stellen einen wesentlichen Fortschritt dar, da sie den fachlichen Standards der Klinischen Psychologie und den Standards der aktuellen Wissenschaft entsprechen.
BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger betont: „Die Frage, wer eine Waffe tragen darf, hat weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen. Umso wichtiger ist es, dass die klinisch-psychologische Begutachtung auf höchstem fachlichem Niveau erfolgt. Die neuen Maßnahmen tragen wesentlich zur Sicherung der Qualität in diesem Bereich bei.“ Der BÖP erachtet die Novellierung als großen Erfolg und ist bereit, seine fachliche Expertise auch im weiteren Prozess einzubringen.
Zusammenfassung der Änderungen:
Was ändert sich im Waffengesetz?
- Höheres Mindestalter: Für Schusswaffen der Kategorie A und B steigt das Mindestalter von 21 auf 25 Jahre, für Kategorie C von 18 auf 21 Jahre. Berufsbedingte Ausnahmen bleiben bestehen.
- Die Verlässlichkeit von Personen, die im Besitz eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte sind, wird in einem regelmäßigen Turnus von fünf Jahren überprüft.
- Verpflichtendes Explorationsgespräch: Das klinisch-psychologische Gutachten muss künftig zwingend ein persönliches Explorationsgespräch beinhalten.
Was ändert sich in der Waffengesetz-Durchführungsverordnung?
- Listenführung: Das Bundesministerium für Inneres führt eine Liste der zur Begutachtung nach dem Waffengesetz zugelassenen Gutachter:innen.
- Aufnahme in die Liste: Aufgenommen in die Liste werden nur Gutachter:innen, die in die Liste der Klinischen Psycholog:innen nach dem Psychologengesetz 2013 aufrecht eingetragen sind, eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der klinisch-psychologischen Diagnostik im Erwachsenenbereich nach der Eintragung in die Liste besitzen und die Absolvierung einer fachspezifischen Ausbildung nachweisen können.
- Fachspezifische Ausbildung: Neue Gutachterinnen und Gutachter müssen vor Eintragung eine spezialisierte Ausbildung im Ausmaß von 30 Einheiten in vier Bereichen (rechtliche Grundlagen des Waffenrechts, fachspezifische klinisch-psychologische Aspekte, Rahmenbedingungen der klinisch-psychologischen Begutachtung und Vertiefungen durch Fallstudien und -berichte) absolvieren.
- Befristung und Fort- und Weiterbildungspflicht: Die Eintragung in die Liste ist auf fünf Jahre befristet. Eine Verlängerung setzt den Nachweis regelmäßiger Fort- und Weiterbildungen im Ausmaß von 40 Einheiten sowie Supervision im Ausmaß von 20 Einheiten voraus – damit wird die laufende Qualitätssicherung sichergestellt.
- Elemente der Begutachtung: Die Begutachtung umfasst unter kontinuierlicher Verhaltensbeobachtung ein Vorgespräch, die Anwendung psychologischer Tests und Fragebögen sowie ein abschließendes Explorationsgespräch mit Anamnese.
- Inhalte des Gutachtens: Das Gutachten hat verpflichtend die kognitive Leistungsfähigkeit/Intelligenz zu überprüfen sowie mindestens zwei relevante Bereiche aus Folgenden: emotionaler Stabilität, Emotions- und Impulskontrolle, Selbstwirksamkeit, Gewissenhaftigkeit, soziale Verträglichkeit, Dissozialität und psychopathologische Auffälligkeit.
- Ergebnis des Gutachtens: Der Behörde ist das Ergebnis der Begutachtung im Hinblick auf die Verlässlichkeit der Waffenführung in standardisierter Form mitzuteilen, das Gutachten selbst und die Mitteilung sind dem/der Begutachteten zu übermitteln. Diese/r hat beide Dokumente zehn Jahre aufzubewahren.
