Tirol: Versicherung KUF: Klinisch-psychologische Begutachtung ab der 11. Einheit
Eine wichtige Neuerung gibt es ab 1. August 2026 bei der KUF (Kranken- und Unfallfürsorge für Landesbedienstete des Landes Tirol): Die Begutachtung für die Weiterführung einer klinisch-psychologischen Behandlung ab der 11. Einheit wird künftig von Klinischen Psycholog:innen durchgeführt. Das Formular finden Sie hier.
Damit wird die fachliche Zuständigkeit der Klinischen Psychologie auch im Begutachtungsverfahren konsequent berücksichtigt. Die bisherige Begutachtung durch Psychotherapeut:innen über die Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung Tirol entfällt für die Weiterführung klinisch-psychologischer Behandlungen.
Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt für die eigenständige Anerkennung und fachliche Positionierung der Klinischen Psychologie. Sie stellt sicher, dass die Entscheidung über die Weiterführung einer klinisch-psychologischen Behandlung von Fachpersonen aus dem entsprechenden Berufsbereich getroffen wird.
Mag.a Dr.in Daniela Renn, Leitung der BÖP-Landesgruppe Tirol, hat sich in vielen Terminen mit der KUF dafür eingesetzt, dass die Begutachtung klinisch-psychologischer Behandlungen durch Klinische Psycholog:innen erfolgt. Mit der nun erreichten Lösung konnte eine seit Langem bestehende Forderung der BÖP-Landesgruppe Tirol umgesetzt werden.
Der BÖP-Landegruppe Tirol bedankt sich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und begrüßt diese wichtige Weiterentwicklung für die Klinische Psychologie in Tirol.
