Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Komplexität einer fundierten Diagnostik: Lese- und Rechtschreibstörung

 20.06.2022 von 18:00 bis 19:30 Uhr | Zoom

Details

Komplexität einer fundierten Diagnostik: Lese- und Rechtschreibstörung - aus der Praxis für die Praxis

Welche Kriterien sind nach ICD - 10 für die Diagnose "Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten" notwendig? Im Detail: Lese- und Rechtschreibstörung

Diagnostischer Prozess zur Abklärung einer LRS - vier Ebenen Modell

  1. Exploration & Anamnese: Notwendigkeit einer ausführlichen Anamnese - Umsetzung in der Praxis anhand der geforderten diagnostischen Kriterien des ICD 10 zur Abklärung von Lese- und Rechtschreibstörungen. Differenzialdiagnose: Organische Ursachen: Seh- und Hörstörungen (z.B. augenärztliche und orthoptische Diagnostik und deren Fachbegriffe). Notwendigkeit des Einsatzes von Fragebögen zur Erfassung von Komorbiditäten.
  2. Leitliniengerechte Basisdiagnostik: Intelligenztests (Vorstellung verschiedener Testverfahren: WISC-V; SLRT-II, ELFE-II; LGVT 5-12+; DERET 5-6+; RST-ARR; usw.); Testverfahren zur Erfassung von komorbiden Störungen.
  3. Einsatz spezifischer Tests zur Erfassung von Funktionsbeeinträchtigungen (z.B.: Exekutivfunktionen - BRIEF)
  4. Befundbesprechung mit den Eltern; Aufbau eines Befundes anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis. Weitere notwendige Interventionen: Kooperation zwischen Eltern, Schule, Legasthenietherapie, Ergotherapie etc. - Maßnahmen für eine fundierte Förderung zum Wohle des Kindes.

Kursunterlagen (inkl. Befundbeispiele) werden zur Verfügung gestellt.

Referentin: Mag.a Dagmar Lueger: Klinische Psychologin (Spezialisierung Kinder, Jugend- und Familienpsychologie, Gesundheitspsychologin, Wahlpsychologin aller Kassen, Sonderkindergartenpädagogin und Frühförderin, Dyskalkulietherapeutin, Legasthenietherapeutin

Um Anmeldung wird bis spätestens 19.06.2022 gebeten.

Laut Begutachtung durch den BÖP wird die Veranstaltung im Ausmaß von 2 Einheiten als Fortbildung laut Psychologengesetz 2013, BGBl. I 182/2013 anerkannt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.

Referent/in

Mag.a Dagmar Lueger

Veranstaltet von

  • Landesgruppe Kärnten

Veranstaltungsort

Online via Zoom