Landesgruppe Oberösterreich: Umfrage Beratung Sterbeverfügung
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05.10.2025
Details
Gemäß § 7 Abs. 4 Sterbeverfügungsgesetz ist bei sterbewilligen Personen, bei denen eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, deren Folge der Wunsch zur Beendigung ihres Lebens sein könnte, zur Abklärung dieser Störung einschließlich einer Beratung eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin oder eine klinische Psychologin bzw. ein klinischer Psychologe beizuziehen.
Die Landesgruppe OÖ erstellt daher eine Liste von PsychologInnen, die bereit sind in Oberösterreich eine derartige Abklärung bzw. Beratung zu übernehmen.
Indem Sie auf "Anmelden" gehen, werden Sie in diese Liste aufgenommen.
Die Anmeldung ist bis 5.10.2025 möglich.
Veranstaltet von
- Landesgruppe Oberösterreich
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