Gesundheit ist gesellschaftspolitisch - Public Health braucht Psychologie ONLINE
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15.01.2026 von 18.00 bis 20.00 Uhr | ONLINE via ZOOM
Details
Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit - sie ist Ausdruck gesellschaftspolitischer Bedingungen, sozialer Gerechtigkeit und politischer Entscheidungen. In einer Zeit multipler Krisen rückt die Relevanz von Public Health und psychologischer Expertise stärker denn je in den Fokus.
Doch: Wie trägt die Psychologie dazu bei, Gesundheit ganzheitlich zu fördern? Welche Rolle spielt sie im öffentlichen Gesundheitswesen und in der Gestaltung gesundheitsförderlicher Strukturen?
Im Rahmen unserer BÖP-Veranstaltungsreihe "Psychologie im Gespräch" widmen wir uns am Donnerstag, den 15. Jänner 2026, in der Zeit von 18-20 Uhr dem Thema "Gesundheit ist gesellschaftspolitisch - Public Health braucht Psychologie". Wir beleuchten, wie psychologisches Wissen und Methoden genutzt werden können, um gesundheitliche Chancengleichheit zu stärken, Prävention effektiv zu gestalten und sozial-ökologische Herausforderungen zu bewältigen.
Eröffnung und Impulsvortrag: a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger, BÖP-Präsidentin & Public Health-Expertin
Am Podium unter anderen:
- ao. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann, Geschäftsführer Gesundheit Österreich GmbH
- Univ. Prof.in Dr.in med. Anita Rieder, Leiterin des Zentrums für Public Health der Medizinischen Universität Wien, Leiterin des Instituts für Sozialmedizin, Vizerektorin für Lehre, Medizinische Universität Wien
- Univ.-Prof. in Dr.in Sproesser, Abteilungsleiterin Abteilung Gesundheitspsychologie, Institut für Psychologie, Johannes Kepler Universität Linz
- a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger, BÖP-Präsidentin & Public Health-Expertin
Um Anmeldung wird bis spätestens 14.01.2026 gebeten.
Laut Begutachtung durch den BÖP wird die Veranstaltung im Ausmaß von 2 Einheiten als Fortbildung laut Psychologengesetz 2013, BGBl. I 182/2013 anerkannt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.
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