Zertifizierung Arbeits- und Organisationspsychologie
Zertifizierung Arbeits- und Organisationspsychologie (gültig ab 01.01.2016)
Um den fachlichen und praktischen Herausforderungen unseres Fachgebietes Rechnung zu tragen, aktualisierten BÖP und GkPP gemeinsam die "Zertifizierungsrichtlinie für Arbeits- und Organisationspsychologie". Die überarbeitete Richtlinie orientiert sich an anerkannten Standards (EuroPsy - European Federation of Psychologists Associations EFPA, European Association of Work and Organizational Psychology EAWOP, European Network of Organizational an Work Psychologists ENOP, PG 2013) und gewährleistet eine international anerkannte Ausrichtung der Zertifizierungsbestimmungen auf Basis von EuroPsy-Basic.
Zusammengefasst sind folgende Neuerungen ab 01.01.2016 für die Zertifizierung in Kraft (synchron auch bei GKPP) in Kraft getreten:
- Erweiterung der Theorie von 80 auf 90 h (=120 Einheiten)
- Erweiterung der Praxis von 1000 auf 1600 h – damit kompatibel mit EuroPsy Basic
- Fachliche Anleitung (Supervision) während der Praxis mindestens 25h (d.h. 2 Std. pro Monat) – damit EuroPsy-kompatibel
- Die theoretischen und praktischen Inhalte wurden dem beruflichen Bedarf entsprechend aktualisiert und sind teilweise verpflichtend (z.B. gesetzliche Grundlagen des ArbeitsnehmerInnenschutzgesetz, Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung)
- Die Zertifizierung ist umfassender und lautet künftig statt "Arbeitspsychologie" nunmehr "Arbeits- und Organisationspsychologie" (dafür sind auch entsprechende Praxisnachweise auf Organisations-Ebene zu erbringen)
- Neben dem theoretischen Fortbildungsnachweis ist nun auch die laufende praktische Tätigkeit nachzuweisen
- Nicht zuletzt erleichtern neue Antragsformulare die transparente und effiziente Antragsstellung und -bearbeitung
Zertifizierungsrichtlinien und Antragsformulare
- Nachweis Fortbildungen Arbeits- und Organisationspsychologie [DOCX]gültig ab 01.01.2016, Stand 10/2015
- Upgrade A&O-Psychologie [DOCX]Stand 11/2016
- Arbeits- und Organisationspsychologie - Zertifizierungsrichtlinie [PDF]gültig ab 01.01.2016, Stand 16.05.2017
- PIÖ Artikel zu den Zertifizierungsrichtlinien [PDF]
- Zeritifzierungsantrag AO-Psychologie [DOCX]gültig ab 1.1.2016, Stand 21.7.2020
- FAQ's AO-Zertifizierung [PDF]
Wir bitten alle Zertifizierungsansuchende neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular um Bestätigungen ihrer Theorieausbildung mittels Zeugnissen u.Ä. sowie der Praxis/Fortbildungen durch Dritte (Arbeitszeugnisse, Honorarbestätigungen über Stundenanzahl/Dauer, u.Ä.), vielen Dank.
Sämtliche Anträge bezüglich Zertifizierung werden gesammelt und zum Zertifizierungstermin der Kommission vorgelegt. Sollten Unterlagen nachgereicht werden müssen, werden Sie informiert und Ihr Antrag wird beim nächsten Zertifizierungstermin (unter Berücksichtigung der zeitgerecht eingebrachten Ergänzungen) erneut bearbeitet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass im Vorfeld keine Einzelprüfungen stattfinden können, da die Entscheidung bei der Kommission liegt.
Zertifizierungsgebühr 2024
- kostenlos für BÖP-Mitglieder
- € 285,83 + 20% USt. = € 343,- für Nicht-Mitglieder
Upgrade A&O-Psychologie
- kostenlos für BÖP-Mitglieder
- € 54,17- + 20% USt. = € 65,- für Nicht-Mitglieder
Zertifizierungstermine 2024
- 04.03.2024
Einreichfrist für BÖP-Mitglieder: 19.0.2024
Einreichfrist für Nicht-Mitglieder: 12.02.2024
- 10.06.2024
Einreichfrist für BÖP-Mitglieder: 27.05.2024
Einreichfrist für Nicht-Mitglieder: 20.05.2024
- 09.09.2024
Einreichfrist für BÖP-Mitglieder: 26.08.2024
Einreichfrist für Nicht-Mitglieder: 19.08.2024
- 02.12.2024
Einreichfrist für BÖP-Mitglieder: 18.11.2024
Einreichfrist für Nicht-Mitglieder: 11.11.2024
Haben Sie schon unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) gesehen? Diese finden Sie neben den Zertifizierungsrichtlinien und Antragsformularen.