Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Update Berufsrecht: Bezeichnungsrecht und Fortbildungspflicht

 25.05.2021 von 18:30 bis 20:00 Uhr | Zoom

Details

Die berufsrechtlichen Regelungen sind grundsätzlich bekannt, doch stellen sich im Berufsalltag immer wieder Detailfragen:

  • Wie lautet die rechtskonforme Bezeichnung auf Visitenkarten, Website oder in der Emailsignatur seit dem Psychologengesetz 2013?
  • Darf ich mich als Kinderpsychologin oder Sportpsychologin bezeichnen?
  • Wie kann ich korrekt auf Schwerpunkte in der eigenen beruflichen Tätigkeit hinweisen?
  • Wovon hängt es ab, ob eine Fortbildung für die Klinische Psychologie oder Gesundheitspsychologie angerechnet wird?
  • Wie viele Fortbildungseinheiten muss ich nachweisen, wenn ich meine Tätigkeit wegen einer Karenz unterbrochen habe?

Die Juristin des BÖP gibt Antworten auf diese und ähnliche Fragen und steht für eine Diskussion zur Verfügung.

Referentin: Mag.a Raphaela Haberler, BA

Um Anmeldung wird bis spätestens 24.05.2021 gebeten.

Laut Begutachtung durch den BÖP wird die Veranstaltung im Ausmaß von 2 Einheiten als Fortbildung laut Psychologengesetz 2013, BGBl. I 182/2013 anerkannt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.

Referent/in

Mag.a Raphaela Haberler, BA, Juristin

Veranstaltet von

  • Landesgruppe Kärnten