Mitgliederaktion 2022
Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft! Werden Sie BÖP-Mitglied!
Wer jetzt BÖP-Mitglied im BÖP wird, zahlt bis Jahresende keinen Mitgliedsbeitrag. Sie erhalten also eine dreimonatige BÖP-Mitgliedschaft gratis.
Wer wir sind:
Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen ist der älteste und größte PsychologInnen-Verband Österreichs. Wir vertreten österreichweit mehr als 6.500 Mitglieder, sind in allen neun Bundesländern und im Rahmen von 14 Fachsektionen aktiv. Wir beraten rechtlich, informieren über (berufspolitisch) relevante Themen, verhandeln mit EntscheidungsträgerInnen, vernetzen PsychologInnen aus diversen psychologischen Arbeitsfeldern in ganz Österreich, organisieren jährlich hunderte Fortbildungsveranstaltungen und etliches mehr.
Wie Sie profitieren:
Als Mitglied des Berufsverbandes
Österreichischer PsychologInnen profitieren Sie u. a. von
■ der
inkludierten Rechtsschutzversicherung
■ der günstigen
Berufshaftpflichtversicherung (45 Euro pro Jahr)
■ der kostenlosen
Rechtsberatung
■ gratis Fortbildungsveranstaltungen
■ der
BÖP-Jobbörse
■ und vielem mehr.
Nachdem Sie den ersten Teil des Mitgliedsantrages auf unserer Website (https://www.boep.or.at/mitglied-werden/mitgliedsantrag) ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Mail mit Ihren Zugangsdaten und dem Link zum zweiten Teil des Mitgliedsantrages. Um die Mitgliederaktion zu nutzen, wählen Sie hier nun unter "Redzierungsansuchen" das Feld "Aktion" aus und geben den Aktions-Code "Mitgliederaktion 2022" ein.
Alle Details zur Mitgliederaktion finden Sie noch einmal hier zusammengefasst. Alle weiteren Informationen zur BÖP-Mitgliedschaft
finden
Sie hier.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 01/407 26 71-0 oder
buero@boep.or.at zur Verfügung.
Personen, die ab 01.10.2022 unter Angabe des Aktionscodes „Mitgliederaktion 2022“ eine Mitgliedschaft im BÖP abschließen, bezahlen für das restliche Jahr 2022 keinen Mitgliedsbeitrag und genießen dennoch sämtliche Vorteile der Mitgliedschaft. Gemäß der Statuten des BÖP ist der Austritt erstmals mit 31.12.2023 möglich und bis spätestens 30.11.2023 mittels eingeschriebenen Briefs an den BÖP zu erklären. Wenn Sie für Ihren Mitgliedsbeitrag 2023 eine Reduzierung in Anspruch nehmen möchten, können Sie den diesbezüglichen Nachweis bis 31.01.2023 an uns schicken. Nähere Informationen zu den bestehenden Reduzierungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung des BÖP.