Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Voraussetzung für Mitgliedschaft

Im Berufsverband gibt es verschiedenen Formen der Mitgliedschaft. Im Wesentlichen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Personen mit einem abgeschlossenes Diplom/Masterstudium Psychologie können Ordentliches Mitglied werden
  • Personen, die zwar nicht die Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, hinsichtlich akademischer Ausbildung und beruflicher psychologischer Erfahrung jedoch über einen Wissensstand aus dem Bereich der Psychologie verfügen, welcher demjenigen eines ordentlichen Mitgliedes entspricht und die bereit sind, an der Erreichung der Vereinszwecke mitzuarbeiten bzw. dieselben zu fördern, können Außerordentliches Mitglied werden.
  • StudentInnen der Psychologie ab dem 1. Semester bzw. StudentInnen des Baccalaureatsstudiums der Psychologie werden Assoziiertes Mitglied bzw. Mitglied bei BÖP-S (Studierende im BÖP)

Der Unterschied der Mitgliedschaftsformen besteht im aktiven und passiven Wahlrecht. Ordentliche Mitglieder können Funktionäre sowohl wählen als auch selbst für ein Amt kandidieren während außerordentliche Mitglieder nur vom aktiven Wahlrecht Gebrauch machen dürfen.

Assoziierte Mitglieder sind in einer eigenen Plattform (BÖP-S) zusammengeschlossen, deren Leitungsteam ebenso gewählt wird.

Assoziierte Mitglieder haben in der jährlichen Generalversammlung jedoch nur eine beratende Stimme, während Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder voll stimmfähig sind.

Weitere Details dazu können Sie in den Statuten nachlesen.