Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

EvalPsy-Fachleistungsnachweis

Der EvalPsy-Fachleistungsnachweis der Österreichischen Berufsvertretungen (BÖP und GkPP) für Psychologie ist ein Formular, mit welchem einem Unternehmen die korrekte und vollständige Erbringung von arbeits- und organisationspsychologischen Fachleistungen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach ASchG bestätigt werden. Zugleich kann die Unterlage auch in den zusammenfassenden Tätigkeitsbericht nach § 82 b Abs. 3 ASchG integriert werden.

Die Arbeitsinspektion weist auf ihrer Webseite auf unseren EvalPsy-Fachleistungsnachweis hin und verlinkt darauf.

Es gibt zwei Anwendungsmöglichkeiten:

  1. Während eines laufenden Beratungsprozesses zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung in einer Organisation werden die erbrachten Einzelleistungen laufend mit Datum Unterschrift durch die/den Arbeitspsychologin/en bestätigt. Die Organisation erhält dabei jedes Mal eine Kopie, das Original verbleibt bei der/dem Arbeits- und Organisationspsychologin/en.
  2. Am Ende des laufenden Beratungsprozesses zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung in einer Organisation werden die erbrachten Einzelleistungen komplett mit Datum und Unterschrift durch die/den Arbeitspsychologin/en bestätigt. Die Organisation erhält dabei eine Kopie, das Original verbleibt bei der/dem Arbeits- und Organisationspsychologin/en.

Nutzen für beratende Arbeits- und OrganisationspsychologInnen

Der EvalPsy-Fachleistungsnachweis enthält den kompletten Prozess der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung mit sämtlichen Hinweisen auf zugrunde liegende Regelwerke (Gesetze, Normen) und fachlicher Grundlagen, die ihnen einen gesetzeskonforme, rechtssicheren und fachkompetenten Beratungsablauf ermöglichen. Sie können nichts übersehen und haben die Sicherheit, dass Sie dem Auftraggeber und der Arbeitsinspektion jederzeit einen übersichtlichen Nachweis Ihrer Aktivitäten im Bereich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen vorlegen können. (Gemäß § 82b Abs 3 ASchG in Verbindung mit § 84 Abs. 1 müssen Sie nach Beendigung ihrer Fachtätigkeit einen zusammenfassenden Bericht über ihre Tätigkeit vorlegen, der auch eine systematische Darstellung der Auswirkungen ihrer Tätigkeit zu enthalten hat).

Nutzen für die beratene Organisation

Der EvalPsy-Fachleistungsnachweis enthält den kompletten Prozess der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung mit sämtlichen Hinweisen auf zugrunde liegende Regelwerke (Gesetze, Normen), die der Organisation einen gesetzeskonformen, rechtssicheren und fachkompetenten Ablauf bestätigen. Sie können nichts übersehen und haben die Sicherheit, dass Sie der Arbeitsinspektion jederzeit einen übersichtlichen Nachweis der Aktivitäten im Bereich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen vorlegen können. (Gemäß § 82b Abs 3 ASchG in Verbindung mit § 84 Abs 1 müssen Sie von beigezogenen Fachleuten nach Beendigung der Tätigkeit einen zusammenfassenden Bericht über deren Tätigkeit erhalten, der auch eine systematische Darstellung der Auswirkungen ihrer Tätigkeit zu enthalten hat).

Nutzen für ArbeitsinspektorInnen

Der EvalPsy-Fachleistungsnachweis enthält den kompletten Prozess der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung mit sämtlichen Hinweisen auf zugrunde liegende Regelwerke (Gesetze, Normen) und fachlicher Grundlagen, die der Organisation einen gesetzeskonformen, rechtssicheren und fachkompetenten Beratungsablauf gewährleisten. (Zugleich kann die Unterlage auch in den zusammenfassenden Tätigkeitsbericht nach § 82b Abs 3 ASchG integriert werden).

Download EvalPsy-Fachleistungsnachweis

Mit dem kostenlosen Download nehmen Sie nachfolgende Informationen zur Kenntnis und bestätigen die gesetzlichen Regelungen des Urheberrechts einzuhalten:

© MEM. Zur Nutzung des BÖP, Dietrichg. 25, 1030 Wien, www.boep.or.at, ZVR: 968109293 und Nutzungserlaubnis für GkPP, www.GkPP.at, Margaretenstr. 72/3, 1050 Wien, ZVR: 103227728

Das Online-Stellen ist nur dem BÖP gestattet, Verlinkungen sind erlaubt. Die Nutzung verpflichtet zur Einhaltung des österreichischen Urheberrechtsgesetzes: Verweise nur mit korrekter Zitierung (BÖP: EvalPsy-Fachleistungsnachweis jeweilige Version, TT.MM.JJJJ), die Verwertung und Bearbeitung insgesamt oder von Teilen ist ohne Zustimmung und Zitierung nicht gestattet (Kontakt: leitung.awo@boep.or.at).

Ich bestätige mit meinem Download die urheberrechtlichen Regelungen einzuhalten:

  • EvalPsy-Fachleistungsnachweis [PDF]Bestätigung von arbeits- und organisationspsychologischen Beratungsleistungen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach ASchG; Version ASchG - 08.04.2015