Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Informationen

Allgemeines

  • Factsheet Psychotherapie: Ein Factsheet mit Informationen zu den in Österreich anerkannten psychotherapeutischen Methoden finden Sie hier.
  • Möglichkeiten zur Teilrefundierung der Kosten einer Psychotherapie für KlientInnen: Ein Factsheet mit Informationen zu verschiedenen Settings und Kassen, finden Sie hier.
  • Berufshaftpflichtversicherung für PsychologInnen & PsychotherapeutInnen
    Die über den BÖP abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung umfasst auch die Tätigkeit als PsychotherapeutIn.

Richtlinien und Informationen für PsychotherapeutInnen (www.sozialministerium.at, Stand: 17.06.2020)

Ausbildungsrichtlinien (www.sozialministerium.at, Stand: 17.06.2020)

  • Anerkennungsrichtlinie
    Kriterien für die Anerkennung als psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung gemäß §7 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990. Bei der Anerkennungsrichtlinie handelt es sich um eine Richtlinie des Gesundheitsressorts auf Grundlage eines Gutachtens des Psychotherapiebeirates, veröffentlicht im Psychotherapie Forum, Nr. 1/1992.
  • Anerkennung ausländischer Ausbildungen als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
  • Information für PsychotherapeutInnen eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes und der SchweizerischenEidgenossenschaft über die Erlangung der Berufsberechtigung in Österreich gemäß der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
  • Anrechnungsrichtlinie für das psychotherapeutische Fachspezifikum
    Es handelt sich um eine Richtlinie des Gesundheitsressorts auf Grundlage von Gutachten des Psychotherapiebeirats, zuletzt vom 11.12.2012.
  • Ausbildungsvertragsrichtlinie im psychotherapeutischen Fachspezifikum
    Kriterien zur Ausgestaltung von Ausbildungsverträgen im psychotherapeutischen Fachspezifikum. Es handelt sich um eine Richtlinie des Gesundheitsressorts auf Grundlage eines Gutachtens des Psychotherapiebeirates, veröffentlicht im Psychotherapie Forum, Vol. 10, Suppl. 3, Nr. 3/2002, S 44ff, sowie in den Mitteilungen der Sanitätsverwaltung, Heft 3/2003, S 5
  • Information zur Abgrenzung Selbsterfahrung/Supervision/kollegiale Intervision
    Förderung und Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen. (Selbsterfahrung/Supervision/kollegiale Intervision. Abgrenzung gegeneinander und gegen über Eigentherapie)
  • LehrtherapeutInnen-Richtlinie für das Fachspezifikum
    Kriterien für die Bestellung von Lehrpersonen für das psychotherapeutsiche Fachspezifikum gemäß §§ 6 und 7 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 61/1990; Es handelt sich um eine Richtlinie des Gesundheitsressorts auf Grundlage eines Gutachtens des Psychotherapiebeirats, veröffentlicht im Psychotherapie Forum, Vol. 9, Suppl. 2, Nr. 2/2011, S 46-47, ergänzt und aktualisiert am 05.08.2010.
  • Supervisionsrichtlinie
    Kriterien für die Ausübung psychotherapeutischer Supervision durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Supervisionsrichtlinie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf Grundlage eines Beschlusses des Psychotherapiebeirats vom 11.12.2018.
  • Visitationsrichtlinie
    Richtlinie zur Überprüfung propädeutischer und fachspezifischer Ausbildungseinrichtungen im Rahmen der Qualitätssicherung. Es handelt sich um eine Richtlinie des Gesundheitsressorts auf Grundlage eines Gutachtens des Psychotherapiebeirats vom 14.12.2004.