Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Vertrags- und WahlpsychologInnenvertreterInnen

Klinisch-psychologische Diagnostik ist seit dem 28.11.1994 eine Leistung, die im Rahmen eines Gesamtvertrags*, der am 01.01.1995 in Kraft getreten ist, auf Krankenschein möglich ist. Das heißt, diese Leistung ist direkt mit den Krankenkassen zu verrechnen. KlientInnen benötigen für eine klinisch-psychologische Diagnostik eine Überweisung ihres Arztes bzw. ihrer Ärztin. Klinische PsychologInnen, die auf diese Art mit den Krankenkasse verrechnen, sind so genannte VertragspsychologInnen, da sie einen Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse abgeschlossen haben. Diese Verträge (Planstellen) sind bundesweit kontigeniert.

Klinisch-psychologische Diagnostik kann jedoch ähnlich wie bei einem Wahlarzt bzw. einer Wahlärztin bei Klinischen PsychologInnen, die keinen Vertrag mit den Krankenkassen haben, aber in die WahlpsychologInnenliste des Hauptverbands Österreichischer Sozialversicherungsträger aufgenommen wurden, in Anspruch genommen werden. Ähnlich wie bei einer Wahlarztbehandlung wird ein gewisser Prozentsatz des Honorars refundiert.

VertragspsychologInnenvertreterin

Um die Interessen der VertragspsychologInnen bei den Sozialversicherungsträgern zu vertreten und um mit dem Hauptverband gemäß des Gesamtvertrages in Verhandlung zu treten, vergibt das Präsidium alle vier Jahre, nach den Verbandswahlen, zwei Verhandlungsmandate.

Zu den wesentlichen Tätigkeitsmerkmalen im Rahmen des Gesamtvertrages für klinisch-psychologische Diagnostik zählen im Einvernehmen mit dem Präsidium:

  • Verhandlungen den Gesamtvertrag für klinisch-psychologische Diagnostik, sowie
  • Zusatzvereinbarungen betreffend
  • Tarifverhandlungen
  • Beratung und Unterstützung der VertragspsychologInnen im Falle von Beschwerden
  • allgemeine Auskünfte für VertragspsychologInnen
  • aktuelle Informationsweitergabe an VertragspsychologInnen in Form von Aussendungen
  • aktuelle Informationsweitergabe an VertragspsychologInnen in Form von mindestens zwei Informationsabenden pro Jahr, wobei ein Informationsabend in einem Bundesland stattzufinden hat
  • Mitarbeit in der Qualitätssicherung

Die Vertreterin der VertragspsychologInnen ist akutell:

  • Mag.a Claudia KOWARIK

weitere Informationen für VertragspsychologInnen (nur für Mitglieder zugänglich)

WahlpsychologInnenvertreterin

Um die Interessen der WahlpsychologInnen bei den Sozialversicherungsträgern zu vertreten, vergibt das Präsidium alle vier Jahre, nach den Verbandswahlen, ein Verhandlungsmandat.

Zu den wesentlichen Tätigkeitsmerkmalen im Rahmen des WahlpsychologInnenservice zählen im Einvernehmen mit dem Präsidium:

  • Beratung und Unterstützung der WahlpsychologInnen im Falle von Beschwerden
  • allgemeine und individuelle Auskünfte für WahlpsychologInnen
  • aktuelle Informationsweitergabe an WahlpsychologInnen in Form von Aussendungen
  • aktuelle Informationsweitergabe an WahlpsychologInnen in Form von mindestens einem Informationsabend pro Jahr
  • Mitarbeit in der Qualitätssicherung

Die Vertreterin der WahlpsychologInnen ist akutell:

  • Mag.a Dr.in Petra REUTEMANN

weitere Informationen für WahlpsychologInnen (nur für Mitglieder zugänglich)

* Der Gesamtvertrag stellt die Kostenübernahme klinisch-psychologischer Diagnostik für VertragspsychologInnen bzw. WahlpsychologInnen fest. Er wurde abgeschlossen zwischen dem Hauptverband Österreichischer Sozialversicherungsträger und dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen.