Generalversammlung
Die Generalversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern des Berufsverbandes zusammen.
Alle 4 Jahre wählt die Generalversammlung die VertreterInnen der Organe und Einrichtungen.
In der jährlich einberufenen Generalversammlung berichten der Vorstand und alle weiteren Organe den Mitgliedern über das vergangene Vereinsjahr. Im Rahmen dessen hat nur die Generalversammlung das Recht über Statutenänderungen abzustimmen und den Vorstand zu entlasten.