Schiedsgericht/ Schlichtungsstelle
Mitglieder des Schiedsgerichts/ der Schlichtungsstelle:
- Vorsitz: Mag. Ernst ZACH
- Stellvertretung: Priv.-Doz. Mag. Dr. Arthur DREXLER
- Mag.a Marion KRONBERGER
- Mag.a Sabine SCHUH, BA, MA
- Prof. Priv.-Doz. Dr. Alfred UHL
Das Schiedsgericht/ die Schlichtungsstelle des BÖP wird durch vereinsweite Wahlen bestellt und erfüllt zwei zentrale Aufgaben:
Vereinsinternes Schiedsgericht
Das Schiedsgericht ist statutengemäß bei Konflikten zwischen Mitgliedern des Verbandes zuständig und trifft in diesem Zusammenhang vereinsinterne Entscheidungen.
Schlichtungsstelle
Darüber hinaus fungiert das Schiedsgericht als Schlichtungsstelle mit dem Ziel der Unterstützung von Klient:innen und BÖP-Psycholog:innen im Sinne von Qualitätssicherung. Es wird dann tätig, wenn Beschwerden gegen BÖP-Psycholog:innen eingebracht werden.
Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens bemühen sich die Mitglieder der Schlichtungsstelle, den bestehenden Konflikt zwischen den beteiligten Parteien zu klären und eine für beide Seiten akzeptable Einigung zu erzielen.
Eine Tätigkeit der Schlichtungsstelle ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- der Konflikt ist nicht bereits bei Gericht anhängig,
- zumindest eine der beteiligten Parteien ist Mitglied des Berufsverbandes,
Folgende Leistungen kann die Schlichtungsstelle nicht anbieten:
- Die Schlichtungsstelle ist als Organ eines freiwilligen Vereins keine Disziplinarbehörde. Sie überwacht weder die Einhaltung von Berufspflichten noch kann sie Sanktionen verhängen. Vielmehr versteht sie sich als vermittelnde Instanz, die Lösungsvorschläge und Empfehlungen erarbeitet.
- Die Schlichtungsstelle bietet keine Rechtsberatung an.
- Die Schlichtungsstelle kann keine Obergutachten erstellen und somit keine Gutachten beurteilen.
Sollten Sie Interesse an einem Schlichtungsverfahren haben, ersuchen wir Sie, das unter folgendem Link abrufbare Beschwerdeblatt auszufüllen und an schlichtungsstelle@boep.or.at zu übermitteln.
